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Rechtssicherheit & Betreiberrecht.

Welche ästhetische Behandlung in Deutschland, Österreich und der Schweiz ohne Arztvorbehalt betrieben werden darf, hängt vom Verfahren ab. Diese Übersicht ordnet die KROND-Gerätefamilie nach Betreiberrecht ein und führt je Land zu Qualifikation, Meldepflichten und Arztvorbehalt-Grenzen.

Justitia-Bronzefigur mit Waage und Schwert als Sinnbild für Rechtssicherheit im Kosmetikstudio

Wer darf welche Behandlung betreiben, je Land

Deutschland reguliert über die NiSV, Österreich über das Gewerberecht, die Schweiz über V-NISSG und MepV. Dasselbe Verfahren ist deshalb je Land anders eingestuft. Jede Zelle führt zur Detailseite des Verfahrens im jeweiligen Land, mit Qualifikation, Meldepflichten und Arztvorbehalt-Grenzen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Betreiberrecht

Die Sonderfälle, in denen dasselbe Verfahren je Land anders eingestuft ist, als kurze Antwort.

  • Wer darf Laser-Haarentfernung in der DACH-Region durchführen?

    Laser-Haarentfernung ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz kosmetisch zulässig, jeweils mit nachgewiesener Qualifikation: in Deutschland die Fachkunde nach NiSV, in Österreich eine einschlägige Befähigung, in der Schweiz ein Sachkundenachweis.

  • Darf eine Kosmetikerin in Deutschland Kryolipolyse anbieten?

    Nein. Trotz NiSV-Befreiung gilt Kryolipolyse in Deutschland als Heilkunde und ist reinen Kosmetiker:innen untersagt, erlaubt sind nur Ärzt:in oder Heilpraktiker:in. In Österreich und der Schweiz ist sie dagegen kosmetisch zulässig.

  • Ist RF-Microneedling in Deutschland ohne Arzt erlaubt?

    Nein. RF-Microneedling ist in Deutschland bei jeder Eindringtiefe arztvorbehalten, da kein NiSV-Kosmetikmodul dafür existiert. Die 0,25-mm-Linie betrifft nur rein mechanisches Microneedling ohne Radiofrequenz. In Österreich bis 0,4 mm und in der Schweiz bis 0,5 mm ist es bis zur jeweiligen Tiefenlinie kosmetisch.

  • Ist die Tattoo- und PMU-Entfernung per IPL in der Schweiz erlaubt?

    Nein. Die Entfernung per IPL ist in der Schweiz für alle untersagt, auch für Ärzt:innen (Art. 6 V-NISSG). In Deutschland und Österreich ist sie arztvorbehalten.

  • Bis zu welcher Säurekonzentration bleibt Aquafacial kosmetisch?

    Zertifikatsfreie Kosmetik ist nur mit Wirkstoff-Ampullen bis 10 % Säure zulässig. Stärkere medizinische Peelings von 15 bis 30 % erfordern ärztliche Aufsicht.

Ressourcen fürs Studio

Anamnese & Einwilligung, druckfertig.

Zu jedem KROND-Gerät der passende Anamnese- und Einwilligungsbogen: im KROND-Design, mit Erläuterung wann und warum, zum Ansehen und Herunterladen.

Zu den Anamnesebögen
Beratungsgespräch im Kosmetikstudio: Die Behandlerin trägt die Angaben der Kundin in den Anamnesebogen ein

Diese Übersicht fasst die interne KROND-Regulatorikanalyse für die DACH-Region zusammen (Stand: September 2026). Sie dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Verantwortung, die im jeweiligen Land vorgeschriebene Qualifikation nachzuweisen, liegt bei der Betreiber:in.