Rechtliches · Versand

Versand & Haftung

Jedes Gerät von KROND reist versichert bis zu Ihrer Tür. Bis zur Übergabe an Ihrer Lieferadresse tragen wir das Risiko des Transports.

Diese Seite erklärt, was bei Verlust oder Beschädigung gilt, wie Sie einen Transportschaden melden und wo die Haftung bei höherer Gewalt endet.

Transportrisiko

Wer trägt das Risiko auf dem Transport?

Bis zur Übergabe an Ihrer Lieferadresse trägt KROND das Risiko des Transports. Der Transport ist versichert, die Kosten sind im Preis enthalten.

Geht ein Gerät auf dem Transport verloren oder wird es beschädigt, liefern wir ein gleichwertiges Gerät oder erstatten den bezahlten Preis. Den Schaden wickeln wir selbst mit dem Transportunternehmen und der Versicherung ab.

Schadensmeldung

Transportschaden melden

Damit wir einen Schaden mit der Versicherung abwickeln können, brauchen wir Ihre Mithilfe bei der Übergabe.

  1. 01

    Prüfen Sie Verpackung und Gerät bei der Übergabe auf sichtbare Schäden.

  2. 02

    Vermerken Sie sichtbare Schäden auf dem Lieferschein und lassen Sie sie vom Zusteller bestätigen.

  3. 03

    Melden Sie den Schaden innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung an tomi@krond.store, mit Fotos von Verpackung, Gerät und Lieferschein.

  4. 04

    Bewahren Sie die Verpackung auf, bis der Schaden abgewickelt ist.

Die gesetzliche Gewährleistung für Mängel des Geräts bleibt davon unberührt; sie beträgt zwei Jahre ab Lieferung.

Höhere Gewalt

Höhere Gewalt

Für Verzögerungen und Ausfälle durch höhere Gewalt haften wir nicht. Dazu zählen Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, Terror, Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks und behördliche Maßnahmen.

Solche Ereignisse schließen übliche Transportversicherungen aus. Die Lieferzeit verlängert sich um die Dauer des Hindernisses. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, erstatten wir Ihnen den bezahlten Preis; weitergehende Ansprüche, etwa auf Schadenersatz, bestehen nicht.

Haftung

Haftung im Übrigen

Im Übrigen gilt die Haftungsregel der AGB: Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit nur für Personenschäden.

Stand: Oktober 2026.