Rechtssicherheit · Österreich
EMS und HI-EMT in Österreich: Wer darf behandeln?
EMS-Body-Sculpting mit HI-EMT löst über ein gepulstes elektromagnetisches Feld supramaximale Muskelkontraktionen aus, rund 20.000 in einer halben Stunde, mit einer Eindringtiefe von etwa sieben Zentimetern. Es ist die am wenigsten invasive der apparativen Ästhetiktechnologien: kein Barrierebruch, keine Perforation, keine thermische Denaturierung. In Österreich liegt es als Schlankheitsbehandlung im Kosmetikgewerbe und unterliegt unter keinen Umständen einem Arztvorbehalt.
Diese Seite ordnet das Verfahren für Betreiber:innen ein: den Rechtsrahmen, die Qualifikation, die Pflichten im laufenden Betrieb, die Grenze zum Krankheitsbild und die Folgen eines Verstoßes.
Antwort
Dürfen Kosmetiker:innen in Österreich EMS-Body-Sculpting anbieten?
Ja, eigenständig und ohne Arzt. Die Behandlung gilt als Schlankheitsbehandlung und Bodyforming und liegt damit im reglementierten Kosmetikgewerbe nach § 94 Z 42 GewO 1994. Sie ist die am wenigsten invasive der apparativen Ästhetikverfahren, ohne Barrierebruch und ohne thermische Denaturierung, und unterliegt unter keinen Umständen einem Arztvorbehalt.
| Wer darf behandeln | Gewerbetreibende im Kosmetikgewerbe, eigenständig und ohne ärztliche Aufsicht. Daneben kommt auch das freie Fitnessgewerbe in Betracht |
|---|---|
| Was dafür nötig ist | Die Gewerbeberechtigung Kosmetik, dazu ein CE-konformes Gerät und die Beachtung der Gegenanzeigen aus der Gebrauchsanweisung |
| Wo die Erlaubnis endet | Bei der Behandlung eines Krankheitsbildes, bei jeder Heilaussage in der Werbung und dort, wo eine Zweckbestimmung den Betrieb auf Ärzt:innen beschränkt |
| Maßgebliches Recht | GewO 1994 § 94 Z 42, ÄrzteG 1998 § 2 Abs. 2, ÄsthOpG § 1 Abs. 3, EU-MDR Anhang XVI und Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346 |
Österreich ist damit von den drei Ländern das liberalste für dieses Verfahren. In Deutschland verlangt § 7 Abs. 1 NiSV neben dem Fachkundemodul eine Übungsleiter- oder Trainer-C-Lizenz von mindestens 120 Lerneinheiten, in der Schweiz löst das Behandlungsziel Umfangsreduktion den Sachkundenachweis Cellulite und Fettpolster aus.
Rechtsrahmen
Unter welches Recht fällt HI-EMT in Österreich?
Österreich zieht die Grenze zwischen Schönheitspflege und Medizin über das Gewerberecht, nicht über den Strahlenschutz. Kosmetik ist ein reglementiertes Gewerbe nach § 94 Z 42 GewO 1994, und Straffungs-, Schlankheits-, Cellulite- und Spezialbehandlungen sowie die apparative Kosmetik sind ausdrücklich Ausbildungs- und Prüfungsinhalt dieses Gewerbes. Die Wirtschaftskammer vertritt konsistent die Position, dass Behandlungen zur Verschönerung und Formung mit geringem Risiko irreversibler Schäden im Gewerbe verbleiben müssen, ausdrücklich einschließlich der nicht invasiven Körperumfangsreduktion.
Die zweite Rechtssäule ist das ärztliche Monopol aus § 2 Abs. 2 ÄrzteG 1998, konkretisiert durch das ÄsthOpG. Vier Kriterien lassen eine Behandlung dorthin kippen, und HI-EMT erfüllt keines davon: Es durchbricht die Hautbarriere nicht, es denaturiert kein Gewebe thermisch, es braucht kein verschreibungspflichtiges Anästhetikum, und seine Nebenwirkungen bleiben im kosmetischen Rahmen. Das ÄsthOpG tritt ohnehin nach § 1 Abs. 3 zurück, sobald die Gewerbeordnung anwendbar ist.
Eine Ausnahme ist zu beachten, wenn das Gerät mit Radiofrequenz zur Erwärmung des Fettgewebes kombiniert wird. Dann kommt eine gezielte thermische Wirkung ins Spiel, und das Kriterium der Nekrose und Denaturierung ist zu prüfen. Österreich zieht diese Grenze weniger scharf als Deutschland, wo § 6 Abs. 2 NiSV die thermische Fettgewebereduktion ausdrücklich Ärztinnen und Ärzten vorbehält, doch auch hier gilt: Je deutlicher die Wärme als Fettreduktion angeboten wird, desto näher rückt sie an die ärztliche Tätigkeit.
Qualifikation
Welche Qualifikation brauchen Kosmetiker:innen in Österreich?
Die Gewerbeberechtigung Kosmetik, erworben über den Befähigungsnachweis, die Meisterprüfung oder eine gleichgestellte Qualifikation. Ein technologiespezifisches Zertifikat gibt es nicht.
| Anforderung | Was verlangt wird |
|---|---|
| Gewerbeberechtigung | Die Gewerbeberechtigung Kosmetik über den Befähigungsnachweis, die Meisterprüfung oder eine gleichgestellte Qualifikation. Potenziell kommt auch das freie Fitnessgewerbe in Betracht |
| Kein Strahlenschutznachweis | Kein Gegenstück zur deutschen NiSV-Fachkunde oder zum Schweizer Sachkundenachweis |
| Keine Trainerlizenz | Die Übungsleiter- oder Trainer-C-Lizenz ist eine Anforderung des deutschen § 7 Abs. 1 NiSV. Österreich kennt kein Gegenstück |
| Geräteschulung | Rechtlich nicht vorgeschrieben, fachlich empfohlen. Sie ist zugleich der Nachweis der Sorgfalt, wenn es zu einem Schadensfall kommt |
Anders als Deutschland und die Schweiz differenziert Österreich gewerberechtlich nicht zwischen Gesicht und Körper: Der Befähigungsnachweis legitimiert alle Hautareale. Der Unterschied ist rein haftungsrechtlich, denn in Augennähe, am Verlauf des Gesichtsnervs und bei interagierenden Fillern gilt nach § 1299 ABGB ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab.
Ein Stolperstein bleibt der Umfang der eigenen Berechtigung. Ein auf die Haarentfernung eingeschränktes Teilgewerbe trägt die Behandlung nicht, und ein isolierter Gerätekurs ohne zugrundeliegende Kosmetik-Befähigung entfaltet gegenüber der Gewerbebehörde keine Legitimationswirkung.
Betreiberpflichten
Welche Pflichten gelten im laufenden Betrieb?
Die Gewerbeberechtigung erlaubt die Behandlung, sie ersetzt aber keine der laufenden Pflichten. Bei diesem Verfahren kommt die Hauptvorgabe aus dem europäischen Medizinprodukterecht, und sie ist ungewöhnlich konkret.
| Pflicht | Was verlangt wird |
|---|---|
| Gerät | Nur CE-konforme Geräte. Anhang XVI der EU-MDR erfasst ästhetische Muskelstimulationsgeräte auch ohne medizinische Zweckbestimmung |
| Gegenanzeigen und Warnhinweise | Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346 enthält eine verbindliche Gegenanzeigenliste, einen Warnhinweis gegen die Erwartung einer Gewichtsreduktion sowie Warnungen für Leber und Herz-Kreislauf-System |
| Zweckbestimmung | Der Betrieb darf das Gerät nur im Rahmen der vom Hersteller deklarierten Zweckbestimmung verwenden |
| Anamnese und Aufklärung | Vor der ersten Sitzung sind Kontraindikationen auszuschließen und über Wirkung, Grenzen und realistische Ergebnisse aufzuklären, mit dokumentierter Einwilligung |
| Dokumentation | Behandlungsdokumentation mit Intensität, Zonen und Dauer. Gesundheitsdaten unterliegen der DSGVO |
Die Anamnese entscheidet bei diesem Verfahren über mehr als die Verträglichkeit, denn die Kontraindikationen sind elektrisch, materialbezogen und zeitlich: elektronische Implantate wie Herzschrittmacher und Defibrillatoren, Metallimplantate im Feld, ein Kupfer-Intrauterinpessar, Schwangerschaft, Hernien, Frakturen und Muskelrisse schließen die Behandlung aus. Dazu kommen Karenzfenster nach Operationen von drei bis sechs Monaten, nach einem Kaiserschnitt von sechs bis neun Monaten und nach Hernien- oder Stentversorgung von sechs Monaten. Wichtig ist außerdem das Abbruchkriterium colafarbener Urin, das auf eine Rhabdomyolyse hinweist. Gerade weil Österreich keinen Zusatznachweis verlangt, ist der Bogen hier der zentrale Sorgfaltsbeleg. Welche Fragen er stellen muss, führt der Anamnesebogen zum EMS-Sculpting Frage für Frage auf, jeweils mit der Angabe, ob die Antwort die Behandlung ausschließt, verschiebt oder nur das Protokoll ändert.
Grenze
Wann wird die Behandlung zur ärztlichen Tätigkeit?
Nicht am Gerät, sondern am Zweck und an der Sprache. Das ist bei diesem Verfahren die eigentliche Fehlerquelle, denn die Technik selbst bleibt in jeder Einstellung unbedenklich.
| Kriterium | Im Gewerbe zulässig | Zwingend ärztlich |
|---|---|---|
| Behandlungszweck | Rein ästhetische Formung, Muskelaufbau und Straffung an gesunden Personen | Linderung oder Heilung eines Krankheitsbildes, therapeutischer Gewichtsverlust |
| Werbesprache | Bodyforming, Körperkonturierung, Muskelaufbau, Silhouette definieren | Jede Heilaussage über Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Schmerzen oder Körperschäden |
| Zustand der Kund:in | Gesund, ohne relevante Vorerkrankungen im Behandlungsareal | Krankheitswertige Befunde, die eine ärztliche Diagnostik und Risikoabwägung verlangen |
Eine Heilaussage macht die Leistung rechtlich zum Heileingriff und verstößt zugleich gegen das Heilmittelwerbegesetz und das UWG. Das ist der Grund, warum die Werbesprache bei diesem Verfahren ein Compliance-Thema ist und nicht nur eine Stilfrage.
Eine ehrliche Anmerkung zur Wirkung gehört dazu, weil sie dieselbe Grenze von der anderen Seite absichert: Die unabhängig ermittelte Effektgröße liegt bei etwa 5,5 Millimetern Fettdicke und 2,2 Millimetern Muskeldicke, und von vierzehn ausgewerteten Studien standen zwölf in Verbindung zum Hersteller. Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346 verlangt zudem ausdrücklich einen Warnhinweis gegen die Erwartung einer Gewichtsreduktion.
Sanktionen
Was kostet ein Verstoß in Österreich?
Wer ohne passende Gewerbeberechtigung behandelt, übt das Gewerbe unbefugt aus. Das ist ein Verwaltungsstraftatbestand nach § 366 GewO 1994. Hinzu kommen Unterlassungs- und Schadenersatzklagen von Mitbewerbern nach dem UWG, in der Praxis der häufigere Aufgriff, und bei Heilaussagen zusätzlich das Heilmittelwerbegesetz.
Wer über die Grenze zum Krankheitsbild hinausgeht, verlässt das Verwaltungsrecht: Die Behandlung eines Krankheitsbildes durch eine Nicht-Ärzt:in ist Kurpfuscherei nach § 184 StGB. Im Schadensfall trägt zudem eine Einwilligung nicht, die auf einer unvollständigen Aufklärung beruht, und keine Berufshaftpflicht deckt den unbefugten Betrieb.
Verantwortung
Wer trägt die Verantwortung, KROND oder das Studio?
Die korrekte gewerberechtliche Einordnung liegt in der alleinigen Verantwortung der Käufer:in beziehungsweise Betreiber:in. KROND liefert das Gerät, die rechtskonforme Anwendung obliegt dem Studio.
| Bereich | Wer verantwortet ihn |
|---|---|
| Gerät | KROND liefert das CE-konforme Gerät mit Datenblatt, der deklarierten Zweckbestimmung und den Gegenanzeigen der Gebrauchsanweisung |
| Gewerbeberechtigung | Das Studio stellt die Gewerbeberechtigung im erforderlichen Umfang sicher |
| Screening | Das Studio schließt Implantate, Schwangerschaft, Hernien und Frakturen vor der ersten Sitzung aus und beachtet die Karenzfenster |
| Werbesprache | Das Studio verantwortet, dass die Kommunikation keine Heilaussage enthält und keine Gewichtsreduktion verspricht |
Bei eng gefassten oder auf die Haarentfernung beschränkten Berechtigungen ist vor der Inbetriebnahme eine Auskunft der Wirtschaftskammer zum Gewerbeumfang empfehlenswert.
FAQ
Häufige Fragen zu EMS und HI-EMT in Österreich
Die Fragen, die Studiobetreiber:innen vor dem Kauf am häufigsten stellen, kurz beantwortet.
Dürfen Kosmetiker:innen in Österreich EMS-Body-Sculpting anbieten?
Ja, eigenständig und ohne Arzt. Die Behandlung gilt als Schlankheitsbehandlung und Bodyforming und liegt damit im reglementierten Kosmetikgewerbe nach § 94 Z 42 GewO 1994. Sie ist die am wenigsten invasive der apparativen Ästhetikverfahren, ohne Barrierebruch und ohne thermische Denaturierung, und unterliegt unter keinen Umständen einem Arztvorbehalt.
Brauche ich in Österreich eine Trainerlizenz für HI-EMT?
Nein. Die Übungsleiter- oder Trainer-C-Lizenz von mindestens 120 Lerneinheiten ist eine Anforderung des deutschen § 7 Abs. 1 NiSV. Österreich kennt kein Gegenstück dazu und auch keinen Strahlenschutznachweis. Die Gewerbeberechtigung Kosmetik trägt die Behandlung, und daneben kommt auch das freie Fitnessgewerbe in Betracht.
Unterscheidet Österreich zwischen Gesichts- und Körperanwendung?
Gewerberechtlich nicht. Der Befähigungsnachweis legitimiert alle Hautareale, anders als in Deutschland und in der Schweiz, die Gesicht und Körper regulatorisch strikt trennen. Der Unterschied ist rein haftungsrechtlich: In Augennähe und am Verlauf des Gesichtsnervs gilt nach § 1299 ABGB ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab.
Wann wird EMS-Body-Sculpting in Österreich zur ärztlichen Behandlung?
Sobald ein Krankheitsbild adressiert wird statt einer rein ästhetischen Fragestellung an einer gesunden Person. Dann greift § 2 Abs. 2 ÄrzteG, und die Behandlung durch eine Nicht-Ärzt:in wäre Kurpfuscherei nach § 184 StGB. Ebenso verlässt jede Heilaussage in der Werbung den gewerblichen Bereich und verstößt zugleich gegen das Heilmittelwerbegesetz und das UWG.
Welche Kontraindikationen sind bei HI-EMT verbindlich?
Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346 enthält eine verbindliche Gegenanzeigenliste für Muskelstimulationsgeräte, dazu einen Warnhinweis gegen die Erwartung einer Gewichtsreduktion sowie Warnungen für Leber und Herz-Kreislauf-System. Auszuschließen sind elektronische und metallische Implantate im Feld, ein Kupfer-Intrauterinpessar, Schwangerschaft, Hernien, kürzliche Operationen und Frakturen.
Was kostet ein Verstoß beim EMS-Body-Sculpting in Österreich?
Wer ohne passende Gewerbeberechtigung behandelt, übt das Gewerbe unbefugt aus. Das ist ein Verwaltungsstraftatbestand nach § 366 GewO 1994, hinzu kommen Unterlassungs- und Schadenersatzklagen von Mitbewerbern nach dem UWG. Wer ein Krankheitsbild behandelt, begeht Kurpfuscherei nach § 184 StGB, also eine Straftat.
Quellen
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung 1994 (GewO), § 94 · reglementierte Gewerbe, Z 42 Kosmetik (Schönheitspflege) · RIS
- Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG), § 2 · ärztliche Tätigkeit · RIS
- ÄsthOpG, § 1 Abs. 3 · Subsidiarität gegenüber der Gewerbeordnung · RIS
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346, Anhang V · Gegenanzeigen und Warnhinweise für Muskelstimulationsgeräte · EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2017/745 (EU-MDR), Anhang XVI · Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung · EUR-Lex
Stand: September 2026. Zusammenfassung der internen KROND-Regulatorikanalyse für Österreich (GewO 1994 § 94 Z 42 · ÄrzteG 1998 § 2 Abs. 2 · ÄsthOpG § 1 Abs. 3 · ABGB § 1299 · StGB § 184 · Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346 Anhang V · EU-MDR Anhang XVI).
Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Wirtschaftskammer zum konkreten Gewerbeumfang.
Die Einordnung der übrigen Verfahren und Länder zeigt Rechtssicherheit & Betreiberrecht.