Rechtssicherheit · Schweiz

Mechanisches Microneedling in der Schweiz: Wer darf behandeln?

Die Schweiz prüft ästhetische Geräte auf zwei voneinander unabhängigen Achsen. Beim mechanischen Microneedling ist nur eine davon einschlägig: Es gibt keine Strahlung ab und fällt deshalb nicht unter die V-NISSG. Maßgeblich ist die MepV mit einer scharfen, messbaren Linie bei 0,5 Millimetern Eindringtiefe. Bis dahin ist die Behandlung kosmetisch und braucht keinen Sachkundenachweis, darüber ist sie arztreserviert.

Diese Seite ordnet das Verfahren für Betreiber:innen ein: den Rechtsrahmen, die Tiefenlinie, die Qualifikation, die Pflichten im laufenden Betrieb, die Abgrenzung zum RF-Microneedling und die Folgen eines Verstoßes.

Antwort

Dürfen Kosmetiker:innen in der Schweiz mechanisches Microneedling anbieten?

Ja, bis zu einer Eindringtiefe von 0,5 Millimetern, und ohne jeden Sachkundenachweis. Mechanisches Needling gibt keine Strahlung ab und fällt deshalb nicht unter die V-NISSG. Maßgeblich ist allein die Tiefenlinie der MepV. Das Gerät muss ein CE-Kennzeichen mit der Nummer einer benannten Stelle tragen.

Betreiberrecht des mechanischen Microneedling in der Schweiz auf einen Blick
Wer darf behandelnKosmetiker:innen bis 0,5 Millimeter Eindringtiefe, auch ohne Sachkundenachweis, darüber ausschließlich Ärzt:innen
Was dafür nötig istKein Sachkundenachweis, aber ein nach MepV verkehrsfähiges Gerät, sterile Einwegmodule und die kantonale Betriebsbewilligung
Wo die Erlaubnis endetÜber 0,5 Millimeter, bei Eigenblut, bei den arztreservierten Diagnosen nach Anhang 2 Ziffer 2.1 V-NISSG und in der Augenzone bis zehn Millimeter
Maßgebliches RechtMepV (SR 812.213) mit der 0,5-Millimeter-Linie, kantonales Gesundheitsrecht, EU-MDR Anhang XVI auf der Geräteseite. Die V-NISSG ist nicht einschlägig

Die Schweiz ist damit das großzügigste der drei Länder für dieses Verfahren. In Österreich liegt die Linie bei 0,4 Millimetern, in Deutschland bei 0,25 Millimetern, und dort folgt sie nicht aus einer Verordnung, sondern aus dem Heilpraktikergesetz.

Rechtsrahmen

Unter welches Recht fällt Microneedling in der Schweiz?

Die Schweiz prüft jedes ästhetische Gerät auf zwei voneinander unabhängigen Achsen. Die V-NISSG des Bundesamts für Gesundheit regelt, was an nichtionisierender Strahlung und Schall abgegeben wird. Die MepV von Swissmedic regelt Gewebeinvasion und Zweckbestimmung. Beim mechanischen Microneedling fällt die erste Achse aus, weil das Verfahren rein kinetisch arbeitet, und die zweite entscheidet allein.

Die MepV zieht ihre Linie bei exakt 0,5 Millimetern, und sie tut das bewusst als messbare Zahl: Bis 0,5 Millimeter ist eine mechanische Behandlung noch kosmetisch, tiefer erreicht sie die durchblutete und innervierte Dermis und ist arztreserviert. Damit ist die Regel im Vollzug überprüfbar, anders als eine Auslegungsfrage.

Über der MepV liegt die EU-MDR. Ihr Anhang XVI erfasst in den Körper eindringende Microneedling-Systeme auch ohne medizinische Zweckbestimmung, und die Schweiz verlangt für diese Geräte ein CE-Kennzeichen mit der Nummer einer benannten Stelle. Eine reine Herstellerselbsterklärung genügt nicht.

Tiefenlinie

Wo verläuft die MepV-Tiefenlinie?

Genau an der Unterkante der Epidermis. Bis 0,5 Millimeter bleibt die Nadel in einer Schicht ohne Gefäße und ohne Nerven, darunter erreicht sie die Dermis.

Kosmetisches und arztreserviertes Microneedling in der Schweiz
EinstellungRechtsfolge
Bis 0,5 MillimeterKosmetisch. Kosmetiker:innen dürfen eigenständig behandeln, auch ohne Sachkundenachweis und auch als Quereinsteiger:innen
Über 0,5 MillimeterArztreserviert. Eine Einstellung auf 1,5 oder 2,0 Millimeter durch eine Kosmetiker:in ist eine unbefugte Ausübung der Medizin und zugleich eine Körperverletzung
Kombination mit PRPTiefenunabhängig ärztlich. Der Umgang mit Eigenblut ist eine ärztliche Tätigkeit, auch bei 0,3 Millimetern

Drei Länder, drei Linien, die nicht zusammengeführt werden dürfen: 0,25 Millimeter in Deutschland, 0,4 Millimeter in Österreich, 0,5 Millimeter in der Schweiz. Dieselbe Einstellung kann jenseits der Grenze illegal sein.

Qualifikation

Welche Qualifikation braucht Microneedling in der Schweiz?

Für die Anwendung bis 0,5 Millimeter keinen der sieben Sachkundenachweise. Das ist eine Besonderheit dieses Verfahrens: Weil die V-NISSG nicht greift, kann auch keines ihrer BKF-Zertifikate verlangt werden, und selbst branchenfremde Quereinsteiger:innen dürfen in diesem Rahmen arbeiten.

Was bleibt, ist die kantonale Betriebsbewilligung, die Hygienedisziplin und die fachliche Sorgfalt. Eine Geräteschulung ist rechtlich nicht vorgeschrieben, aber sie ist im Schadensfall der Nachweis, dass sorgfältig gearbeitet wurde. Wer tiefer als 0,5 Millimeter arbeiten will, braucht keinen Zusatzkurs, sondern eine ärztliche Ausbildung, denn es gibt für diesen Bereich keinen Zertifikatspfad.

Betreiberpflichten

Welche Pflichten gelten im laufenden Betrieb?

Dass kein Sachkundenachweis nötig ist, bedeutet nicht, dass keine Pflichten bestehen. Sie verlagern sich auf das Gerät, die Hygiene und die Dokumentation.

Betreiberpflichten beim Microneedling in der Schweiz
PflichtWas verlangt wird
GerätCE-Kennzeichen mit der Nummer einer benannten Stelle nach MepV, mit Konformitätsunterlagen und Gebrauchsanweisung im Betrieb
HygieneSterile Einweg-Nadelmodule je Kund:in, keine Wiederaufbereitung, fachgerechte Flächen- und Händedesinfektion, vorschriftsmäßige Entsorgung des infektiösen Abfalls
Kantonale VorgabenHygiene-, Bewilligungs- und Dokumentationsvorgaben für Kosmetikbetriebe, die je Kanton abweichen
Anamnese und AufklärungVor der ersten Sitzung sind Kontraindikationen auszuschließen und über Wirkung, Grenzen und Risiken aufzuklären, mit dokumentierter Einwilligung
ProtokollBehandlungsdokumentation mit der eingestellten Nadeltiefe, den behandelten Arealen und den verwendeten Seren. Gesundheitsdaten unterliegen dem DSG

Die Anamnese ist hier das wichtigste Sicherheitsinstrument im Studio, gerade weil kein Zertifikat verlangt wird: Sie ist die einzige Stelle, an der ein arztreservierter Befund auffällt, bevor die Nadel ihn trifft. Dazu zählen die in Anhang 2 Ziffer 2.1 der V-NISSG gelisteten Diagnosen wie Keloide, Melasma, Psoriasis, Ekzeme und Vitiligo, ebenso aktive Infekte im Behandlungsfeld, Isotretinoin in den letzten sechs Monaten, Blutungsneigung und Antikoagulation. Für das rein mechanische Needling führt KROND keinen eigenen Anamnesebogen, weil dafür keine eigene Gerätekategorie besteht; wer mit einem Kombinationsgerät arbeitet, findet dieselben Fragen im Anamnesebogen zum RF-Microneedling, dessen Karenzfenster und Kontraindikationen die mechanische Anwendung mit abdecken.

Grenze

Was unterscheidet mechanisches von RF-Microneedling?

In der Schweiz weniger, als man erwarten würde. Für die Tiefenlinie gilt dasselbe, der Unterschied liegt auf der Strahlenachse.

Mechanisches und RF-Microneedling in der Schweiz im Rechtsvergleich
MerkmalMechanischMit Radiofrequenz
Tiefenlinie nach MepVBis 0,5 Millimeter kosmetischBis 0,5 Millimeter kosmetisch, dieselbe Linie
Unter der V-NISSGNein, keine StrahlungNach kantonaler Vollzugspraxis ebenfalls nicht, weil die Hochfrequenz über den Nadelkontakt abgegeben wird und nicht als Strahlung durch den Raum
Nadelfreie RadiofrequenzNicht einschlägigFällt unter die V-NISSG und verlangt je nach Indikation den SN Haut und Pigmentierung oder den SN Cellulite und Fettpolster

Zwei Konstellationen führen unabhängig von der Nadeltiefe aus dem kosmetischen Bereich heraus: die Kombination mit Eigenblut und die Behandlung einer arztreservierten Diagnose. Hinzu kommt die topographische Schranke: Jede Gerätebehandlung an den Augenlidern oder innerhalb von zehn Millimetern zum Auge bleibt ärztlich. Die vollständige Einordnung des Kombinationsverfahrens zeigt RF-Microneedling in der Schweiz.

Sanktionen

Was kostet ein Verstoß in der Schweiz?

Wer über der 0,5-Millimeter-Linie behandelt, übt die Medizin unbefugt aus. Das wird von Amts wegen verfolgt und kann ein Strafverfahren sowie Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Die Einstellung des Geräts ist dabei kein Geheimnis: Sie steht im Behandlungsprotokoll, und ohne Protokoll fehlt der Nachweis, dass unterhalb der Linie gearbeitet wurde.

Der zweite Aufgriffspunkt liegt beim Gerät. Ein Import ohne gültige CE-Konformität nach MepV ist unabhängig von der Qualifikation der anwendenden Person nicht betriebsfähig. Die kantonalen Vollzugsstellen prüfen beides in derselben Kontrolle, mit unangekündigten Inspektionen und der Möglichkeit der Beschlagnahme.

Verantwortung

Wer trägt die Verantwortung, KROND oder das Studio?

Die Einhaltung der Tiefenlinie und die Beachtung der kantonalen Vorgaben liegen in der alleinigen Verantwortung der Käufer:in beziehungsweise Betreiber:in. KROND liefert das Gerät, die rechtskonforme Anwendung obliegt dem Studio.

Aufteilung der Verantwortung zwischen KROND und dem Studio
BereichWer verantwortet ihn
GerätKROND liefert das Gerät mit CE-Kennzeichen, der Nummer einer benannten Stelle und den Konformitätsunterlagen
EindringtiefeDas Studio hält die 0,5-Millimeter-Linie ein und dokumentiert die eingestellte Tiefe je Sitzung
Kantonale BewilligungenDas Studio klärt und erfüllt die Bewilligungs- und Hygienevorgaben seines Kantons
Abgrenzung zur MedizinDas Studio verantwortet die Abgrenzung zu PRP, zu den arztreservierten Diagnosen und zur Augenzone

Besteht Unklarheit über die lokale Bewilligungspflicht, ist die zuständige kantonale Stelle vor der Inbetriebnahme zu konsultieren. Ihre Auskunft geht jeder allgemeinen Darstellung vor.

FAQ

Häufige Fragen zu mechanischem Microneedling in der Schweiz

Die Fragen, die Studiobetreiber:innen vor dem Kauf am häufigsten stellen, kurz beantwortet.

  • Dürfen Kosmetiker:innen in der Schweiz mechanisches Microneedling anbieten?

    Ja, bis zu einer Eindringtiefe von 0,5 Millimetern, und ohne jeden Sachkundenachweis. Mechanisches Needling gibt keine Strahlung ab und fällt deshalb nicht unter die V-NISSG. Maßgeblich ist allein die Tiefenlinie der MepV. Das Gerät muss ein CE-Kennzeichen mit der Nummer einer benannten Stelle tragen.

  • Was regelt bei Microneedling in der Schweiz, V-NISSG oder MepV?

    Die MepV. Die V-NISSG erfasst nichtionisierende Strahlung und Schall, und rein mechanisches Needling gibt beides nicht ab. Die MepV regelt dagegen Gewebeinvasion und Zweckbestimmung und zieht dafür eine scharfe, messbare Linie bei exakt 0,5 Millimetern Eindringtiefe.

  • Was passiert bei Microneedling über 0,5 Millimetern in der Schweiz?

    Dann erreicht die Nadel die durchblutete und innervierte Dermis, und die Behandlung ist arztreserviert. Wird sie dennoch von einer Kosmetiker:in durchgeführt, ist das eine unbefugte Ausübung der Medizin und zugleich eine Körperverletzung, denn die Einwilligung rechtfertigt eine rechtswidrige Behandlung nicht.

  • Welche Pflichten gelten trotz der Kosmetik-Freigabe in der Schweiz?

    Das Gerät muss nach MepV verkehrsfähig sein, also ein CE-Kennzeichen mit der Nummer einer benannten Stelle tragen. Hinzu kommen sterile Einweg-Nadelmodule je Kund:in, die kantonalen Hygiene-, Bewilligungs- und Dokumentationsvorgaben, Anamnese, Aufklärung und Einwilligung sowie eine Behandlungsdokumentation nach DSG.

  • Darf ich in der Schweiz Microneedling mit PRP kombinieren?

    Nein. Die Gewinnung und Rückführung von Eigenblut ist unabhängig von jeder Nadeltiefe eine ärztliche Tätigkeit. Auch eine auf 0,3 Millimeter eingestellte Behandlung wird dadurch arztreserviert, denn maßgeblich ist hier nicht die Tiefe, sondern der Umgang mit Blutprodukten.

  • Was ist der Unterschied zwischen mechanischem und RF-Microneedling in der Schweiz?

    Für die Tiefenlinie keiner: Beide sind bis 0,5 Millimeter kosmetisch zulässig. Der Unterschied liegt auf der Strahlenachse. Der Nadel-RF-Prozess ist nach der kantonalen Vollzugspraxis nicht von der V-NISSG erfasst, weil die Hochfrequenz über den Nadelkontakt abgegeben wird. Nadelfreie Radiofrequenz über intakte Haut fällt dagegen unter die V-NISSG und verlangt einen Sachkundenachweis.

Quellen

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: September 2026. Zusammenfassung der internen KROND-Regulatorikanalyse für die Schweiz (MepV · V-NISSG-Geltungsbereich · kantonale Vollzugshilfen · EU-MDR Anhang XVI).

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen kantonalen Vollzugsstelle.

Die Einordnung der übrigen Verfahren und Länder zeigt Rechtssicherheit & Betreiberrecht.