Rechtssicherheit · Schweiz
Fraktionierter CO₂-Laser in der Schweiz: Wer darf behandeln?
Der fraktionierte CO₂-Laser arbeitet bei 10.600 Nanometern mit Wasser als Chromophor und verdampft Gewebe im Moment der Energieabgabe. In der Schweiz trifft ihn deshalb beides zugleich: Auf der Strahlenachse der V-NISSG liegen ablative Laser in der ausschließlich ärztlichen Kategorie, auf der Invasionsachse der MepV überschreitet die Verdampfung die Linie von 0,5 Millimetern. Für Kosmetiker:innen ist der Weg damit doppelt geschlossen.
Diese Seite ordnet das Verfahren für Betreiber:innen ein: den Rechtsrahmen, warum kein Sachkundenachweis hilft, die Bedingungen einer Delegation, die Pflichten der berechtigten Praxis und die Alternativen für ein Studio ohne Ärzt:in.
Antwort
Dürfen Kosmetiker:innen in der Schweiz einen fraktionierten CO₂-Laser betreiben?
Nein, und zwar absolut. Ablative Laser liegen in Anhang 2 Ziffer 2 der V-NISSG, und Art. 5 Abs. 2 lässt für Behandlungen dieser Kategorie nur Ärzt:innen und direkt unterwiesenes Praxispersonal zu. Zusätzlich überschreitet die Ablation die 0,5-Millimeter-Linie der MepV, sobald sie über die Epidermis hinausreicht.
| Wer darf behandeln | Ärzt:innen, sowie direkt unterwiesenes Praxispersonal bei physischer Anwesenheit der Ärzt:in im selben Gebäude |
|---|---|
| Was dafür nötig ist | Die ärztliche Berufsausübungsbewilligung. Einen Zertifikatspfad gibt es nicht, keines der sieben BKF-Zertifikate deckt den ablativen Laser ab |
| Wo die Erlaubnis endet | Für Kosmetikbetriebe sofort, in jeder Einstellung und unabhängig von der gewählten Dichte |
| Maßgebliches Recht | V-NISSG Art. 5 Abs. 2 und Anhang 2 Ziffer 2, MepV (SR 812.213) mit der 0,5-Millimeter-Linie, kantonale Vollzugshilfen |
Die Einordnung ist im deutschsprachigen Raum einheitlich. In Deutschland folgt sie aus § 5 NiSV, in Österreich aus § 2 Abs. 2 ÄrzteG, weil die Ablation materiell ein operativer Eingriff ist.
Rechtsrahmen
Unter welches Recht fällt der CO₂-Laser in der Schweiz?
Unter beide Achsen des Schweizer Systems zugleich, und das ist bei diesem Gerät die Besonderheit. Die meisten ästhetischen Verfahren berühren nur eine der beiden.
| Achse | Ergebnis für den ablativen CO₂-Laser |
|---|---|
| V-NISSG, Strahlung und Schall | Ablative Laser liegen in Anhang 2 Ziffer 2, der ausschließlich ärztlichen Kategorie. Art. 5 Abs. 2 nennt für sie nur Ärzt:innen nach Abs. 1 lit. a und direkt unterwiesenes Praxispersonal nach lit. b, der Sachkundepfad des lit. c fehlt bewusst |
| MepV, Invasion und Zweckbestimmung | Bis 0,5 Millimeter bleibt eine Behandlung kosmetisch, darunter erreicht sie die durchblutete und innervierte Dermis und wird arztreserviert. Ein flächiges Resurfacing bleibt nicht in der Epidermis |
Der entscheidende Punkt liegt im Wortlaut von Art. 5 Abs. 2. Für die Kategorie der Ziffer 2 zählt die Vorschrift nur die Buchstaben a und b auf. Der Sachkundepfad des Buchstaben c, der für die Kategorie der Ziffer 1 gilt, fehlt dort. Dieses Fehlen ist keine Lücke, sondern eine Entscheidung des Verordnungsgebers, und die kantonalen Vollzugshilfen bestätigen sie durchgehend.
Für das Gerät gilt zusätzlich die MepV im engeren Sinn: Es muss ein CE-Kennzeichen mit der Nummer einer benannten Stelle tragen, um in der Schweiz in Verkehr gebracht und betrieben werden zu dürfen. Eine reine Herstellerselbsterklärung genügt nicht.
Sachkunde
Gibt es einen Sachkundenachweis für den CO₂-Laser?
Nein. Das ist die häufigste Fehlannahme bei diesem Verfahren, weil das Schweizer System sonst über Zertifikate funktioniert und Betriebe deshalb erwarten, es müsse auch hier eines geben.
| Zertifikat | Was es abdeckt |
|---|---|
| SN Haarentfernung mit Laser | Diode und Nd:YAG zur Follikel-Photothermolyse. Nicht die Ablation |
| SN Haut und Pigmentierung | Akne, Falten, Narben, PIH, Striae sowie Couperose bis 3 Millimeter, ausdrücklich mit nicht ablativen Lasern, IPL, LED und Radiofrequenz |
| SN Permanent-Make-up und Tattoo | Die Entfernung mit Q-switched-Lasern. Ein anderer Mechanismus, ebenfalls nicht die Ablation |
| Ablative Laser | Kein Zertifikat vorhanden, und keines möglich: Art. 5 Abs. 2 V-NISSG schließt den Sachkundepfad für diese Kategorie aus |
Ebenso wenig hilft ein Herstellerzertifikat. Ausländische Zertifikate, EU-Laserschutzkurse und Gerätelizenzen von Herstellern werden vom Bundesamt für Gesundheit generell nicht anerkannt, und selbst wenn sie es würden, könnten sie eine gesetzliche Reservierung nicht aufheben.
Betreiberpflichten
Welche Pflichten gelten für die berechtigte Praxis?
Die Reservierung betrifft die Person. Unabhängig davon bestehen Pflichten für das Gerät, den Arbeitsschutz und die Aufnahme der Patient:in.
| Pflicht | Was verlangt wird |
|---|---|
| Gerät | CE-Kennzeichen mit der Nummer einer benannten Stelle nach MepV, mit Konformitätsunterlagen und Gebrauchsanweisung im Betrieb |
| Laserschutz | Kennzeichnung nach Laserklasse gemäß SN EN 60825-1, Schutzbrillen für alle im Raum, Zugangskontrolle und Absaugung des Laserrauchs |
| Kantonale Vorgaben | Hygiene-, Bewilligungs- und Dokumentationsvorgaben nach den kantonalen Vollzugshilfen, die je Kanton abweichen |
| Anamnese und Aufklärung | Vor der Behandlung sind Kontraindikationen auszuschließen und über Wirkung, Grenzen, Ausfallzeit und Risiken aufzuklären, mit dokumentierter Einwilligung |
| Dokumentation | Behandlungsdokumentation mit Dichte, Energie und Zonen. Gesundheitsdaten unterliegen dem DSG |
Die Anamnese entscheidet bei einem ablativen Verfahren über mehr als die Verträglichkeit, denn die Behandlung setzt eine kontrollierte Wunde und der Heilungsverlauf trägt das Ergebnis. Abzufragen sind deshalb vor allem Isotretinoin in den letzten sechs Monaten, eine Herpes-simplex-Anamnese im Behandlungsfeld, Keloidneigung, Wundheilungsstörungen, Immunsuppression sowie der aktuelle Bräunungsgrad und der Fitzpatrick-Hauttyp, der hier über das Risiko einer postinflammatorischen Hyperpigmentierung entscheidet. Welche Fragen das im Einzelnen bedeutet, führt der Anamnesebogen zum CO₂-Laser Frage für Frage auf, jeweils mit der Angabe, ob die Antwort die Behandlung ausschließt, verschiebt oder nur das Protokoll ändert.
Grenze
Welche Alternativen bleiben einem Studio ohne Ärzt:in?
Die nicht ablativen Verfahren, also alle, die die Hautbarriere intakt lassen oder die 0,5-Millimeter-Linie nicht überschreiten.
| Verfahren | Rechtliche Einordnung in der Schweiz |
|---|---|
| Aquafacial-Basisbehandlung | Ohne Lichttherapie sachkundenachweisfrei, die BAG-Vollzugshilfe führt sie unter den nicht erfassten Methoden |
| Mechanisches Microneedling | Bis 0,5 Millimeter kosmetisch, auch ohne Sachkundenachweis |
| Nicht ablative Laser, LED und Radiofrequenz | Mit dem SN Haut und Pigmentierung, sobald eine Indikation nach Anhang 2 Ziffer 1.1 behandelt wird, also Akne, Falten, Narben, PIH oder Striae |
Nicht als Alternative geeignet sind Verfahren, die in derselben Kategorie liegen. HIFU ist nach Anhang 2 Ziffer 2.3 lit. a ebenso absolut arztreserviert, und die Tattoo- oder PMU-Entfernung mit IPL ist nach Art. 6 für alle verboten, auch für Ärzt:innen.
Delegation
Darf eine Ärztin die Behandlung an Praxispersonal delegieren?
Ja, aber unter Bedingungen, die in der Schweiz besonders eng gefasst sind. Die Ärzt:in muss die volle medizinische, zivil- und strafrechtliche Verantwortung tragen und für die Akutintervention physisch im selben Gebäude anwesend sein, etwa bei Anaphylaxie, schwerer Verbrennung oder plötzlicher Erblindung.
Eine Fernüberwachung per Telefon, E-Mail, Messenger oder Video ist rechtlich unzureichend, ebenso die bloße Erreichbarkeit oder eine Fahrt von wenigen Minuten. Eine selbstständige Einmieterin, die einen Raum in einer Arztpraxis mietet, ist von der Delegationsklausel nicht gedeckt: Sie bleibt Kosmetiker:in und muss alle Kosmetikregeln ungeschützt erfüllen. Erforderlich ist ein direktes Arbeitsverhältnis.
Sanktionen
Was kostet ein Verstoß in der Schweiz?
Seit dem 1. Juni 2024, dem Ende der fünfjährigen Übergangsfrist, ist die Behandlung ohne die erforderliche Berechtigung ein Offizialdelikt. Die Behörden ermitteln von Amts wegen, es braucht keine Anzeige einer geschädigten Person. Möglich sind unangekündigte Inspektionen, die Beschlagnahme des Geräts und ein Strafverfahren.
Der zweite Aufgriffspunkt liegt beim Gerät. Ein Import ohne gültige CE-Konformität nach MepV ist unabhängig von der Qualifikation der anwendenden Person nicht betriebsfähig. Kommt es zu Narben oder einer Infektion der offenen Fläche, treten Schadenersatzforderungen hinzu, die keine Berufshaftpflicht für den unbefugten Betrieb deckt.
Verantwortung
Wer trägt die Verantwortung, KROND oder die Praxis?
Die Prüfung der eigenen Berechtigung und die Beachtung der kantonalen Vorgaben liegen in der alleinigen Verantwortung der Käufer:in beziehungsweise Betreiber:in. KROND liefert das Gerät, die rechtskonforme Anwendung obliegt der Praxis.
| Bereich | Wer verantwortet ihn |
|---|---|
| Gerät | KROND liefert das Gerät mit CE-Kennzeichen, der Nummer einer benannten Stelle und den Konformitätsunterlagen |
| Berechtigung | Die Praxis stellt sicher, dass die Behandlung von einer Ärzt:in durchgeführt wird |
| Laserschutz | Die Praxis verantwortet Kennzeichnung, Schutzbrillen, Zugangskontrolle und Rauchabsaugung |
| Kantonale Pflichten | Die Praxis beachtet die Hygiene-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten ihres Kantons |
Der KROND-CO₂-Laser richtet sich an Arztpraxen und Kliniken, nicht an reine Kosmetikstudios. KROND klärt vor dem Vertragsabschluss, wer behandeln wird.
FAQ
Häufige Fragen zum fraktionierten CO₂-Laser in der Schweiz
Die Fragen, die Betreiber:innen vor dem Kauf am häufigsten stellen, kurz beantwortet.
Dürfen Kosmetiker:innen in der Schweiz einen fraktionierten CO₂-Laser betreiben?
Nein, und zwar absolut. Ablative Laser liegen in Anhang 2 Ziffer 2 der V-NISSG, und Art. 5 Abs. 2 lässt für Behandlungen dieser Kategorie nur Ärzt:innen und direkt unterwiesenes Praxispersonal zu. Zusätzlich überschreitet die Ablation die 0,5-Millimeter-Linie der MepV, sobald sie über die Epidermis hinausreicht.
Gibt es einen Sachkundenachweis für den CO₂-Laser in der Schweiz?
Nein. Von den sieben BKF-Zertifikaten deckt keines den ablativen Laser ab. Das Zertifikat Haut und Pigmentierung nennt ausdrücklich nicht ablative Laser, IPL, LED und Radiofrequenz. Art. 5 Abs. 2 V-NISSG schließt den Sachkundepfad für die zweite Kategorie ohnehin aus, kein Zertifikat kann diesen Weg öffnen.
Warum ist der CO₂-Laser in der Schweiz absolut arztreserviert?
Weil beide Rechtsachsen zugleich greifen. Auf der Strahlenachse der V-NISSG liegt die Ablation in der ausschließlich ärztlichen Kategorie. Auf der Invasionsachse der MepV überschreitet die Verdampfung von Gewebe die 0,5-Millimeter-Linie. Eine Kosmetiker:in müsste beide Hürden überwinden, und für keine von beiden existiert ein Zertifikatspfad.
Darf eine Ärztin den CO₂-Laser an Praxispersonal delegieren?
Nur unter engen Bedingungen. Die Ärzt:in muss die volle medizinische, zivil- und strafrechtliche Verantwortung tragen und für die Akutintervention physisch im selben Gebäude anwesend sein. Eine Fernüberwachung per Telefon, Video oder Messenger ist rechtlich unzureichend. Eine selbstständige Einmieterin in einer Arztpraxis ist von der Delegationsklausel nicht gedeckt.
Welche Alternativen bleiben einem Studio ohne Ärzt:in in der Schweiz?
Nicht ablative Verfahren. Die Aquafacial-Basisbehandlung ohne Lichttherapie ist sachkundenachweisfrei, mechanisches Microneedling ist bis 0,5 Millimeter zulässig, und die LED-Lichttherapie sowie nicht ablative Laser und Radiofrequenz sind mit dem SN Haut und Pigmentierung zugänglich, sobald eine Indikation nach Anhang 2 Ziffer 1.1 behandelt wird.
Was kostet ein Verstoß beim CO₂-Laser-Betrieb in der Schweiz?
Seit dem 1. Juni 2024 ist die Behandlung ohne die erforderliche Berechtigung ein Offizialdelikt: die Behörden ermitteln von Amts wegen, ohne Anzeige. Möglich sind unangekündigte Inspektionen, die Beschlagnahme des Geräts und ein Strafverfahren. Bei Narben oder einer Infektion der offenen Fläche kommen Schadenersatzforderungen hinzu, die keine Berufshaftpflicht deckt.
Quellen
Quellen und Rechtsgrundlagen
- V-NISSG (SR 814.711) · Art. 5 Abs. 2 und Anhang 2 Ziffer 2 · ausschließlich ärztliche Behandlungen · Fedlex
- MepV · Medizinprodukteverordnung (SR 812.213) · 0,5-Millimeter-Linie, Konformität und benannte Stelle · Fedlex
- NISSG · Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (SR 814.71) · Fedlex
- BAG · Vollzugshilfe zum 2. Abschnitt der V-NISSG, Fassung August 2025
Stand: September 2026. Zusammenfassung der internen KROND-Regulatorikanalyse für die Schweiz (V-NISSG Art. 5 Abs. 2 und Anhang 2 Ziffer 2 · MepV · kantonale Vollzugshilfen · SN EN 60825-1).
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Die Einordnung der übrigen Verfahren und Länder zeigt Rechtssicherheit & Betreiberrecht.