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EMS-Gesichtsbehandlung in Deutschland: Wer darf behandeln?
Die EMS-Gesichtsbehandlung stimuliert die mimische Muskulatur elektrisch und kombiniert das in der Regel mit Radiofrequenz. Sie ist nicht invasiv, rein ästhetisch und nicht arztvorbehalten. Weil das Gerät zwei Energieformen verbindet, verlangt die NiSV jedoch für beide getrennt einen Fachkundenachweis, und für das Gesicht gilt dabei ein eigener Absatz mit eigenen Modulen.
Diese Seite ordnet das Verfahren für Betreiber:innen ein: den Rechtsrahmen, die drei erforderlichen Module, die Pflichten im laufenden Betrieb, die Grenze zum Arztvorbehalt und die Folgen eines Verstoßes.
Antwort
Dürfen Kosmetiker:innen in Deutschland die EMS-Gesichtsbehandlung anbieten?
Ja, eigenständig und ohne Arzt. Die Behandlung ist nicht invasiv und rein kosmetisch, ein Arztvorbehalt besteht nicht, solange die Epidermis intakt bleibt und keine thermische Fettreduktion erfolgt. Erforderlich ist jedoch die NiSV-Fachkunde, und weil das Gerät zwei Energieformen verbindet, für beide getrennt.
| Wer darf behandeln | Kosmetiker:innen eigenständig, ohne Arzt und ohne Delegation |
|---|---|
| Was dafür nötig ist | Modul EK über 38 Lerneinheiten für die Radiofrequenz, dazu GK über 78 und ES über 23 Lerneinheiten für die faziale Stimulation, plus Anzeige und Dokumentation |
| Wo die Erlaubnis endet | Beim Durchbrechen der Epidermis, bei Gefäß- und Pigmentveränderungen und bei Radiofrequenz zur thermischen Fettreduktion |
| Maßgebliches Recht | NiSV § 6 Abs. 1 und Abs. 2, § 7 Abs. 3, Anlage 3, dazu § 3 für die Betreiberpflichten und EU-MDR Anhang XVI auf der Geräteseite |
Deutschland ist damit das einzige der drei Länder, das für dieses Verfahren drei getrennte Module verlangt. In Österreich genügt die reguläre Gewerbeberechtigung Kosmetik, in der Schweiz der Sachkundenachweis Haut und Pigmentierung.
Rechtsrahmen
Unter welches Recht fällt die EMS-Gesichtsbehandlung?
Unter die NiSV, und dort gleich unter zwei Vorschriften, weil das Gerät zwei unterschiedliche Energieformen einsetzt. Das ist der Grund, warum eine einzige Fachkunde nicht genügt.
| Komponente | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Radiofrequenz | § 6 Abs. 1 NiSV, Hochfrequenzgeräte. Sie erwärmt die Dermis und regt die Kollagensynthese an, ohne die Epidermis zu verletzen |
| Muskelstimulation im Gesicht | § 7 Abs. 3 NiSV regelt die Nieder- und Magnetfeldstimulation zu kosmetischen Zwecken im Bereich des Gesichts und der Halsvorderseite ausdrücklich getrennt vom Körper |
Die Trennung von Gesicht und Körper ist anatomisch begründet. Die mimische Muskulatur liegt oberflächlich, ist mit Haut und SMAS verwoben und von Ästen des Gesichts- und des Trigeminusnervs durchzogen, während die Körperanwendung große Skelettmuskeln adressiert. Deshalb verlangt § 7 Abs. 3 für das Gesicht dermatologisches Wissen und § 7 Abs. 1 für den Körper sportwissenschaftliches.
Ein Arztvorbehalt besteht nicht. § 7 hat drei Absätze, und keiner davon reserviert eine Anwendung für Ärztinnen und Ärzte. Auch das Heilpraktikergesetz greift nicht, denn die rein ästhetische Faltenreduktion ist keine Heilkunde: Alterserschlaffung ist keine Krankheit.
Qualifikation
Welche NiSV-Module brauche ich für die EMS-Gesichtsbehandlung?
Drei, und sie lassen sich nicht gegeneinander austauschen. Die NiSV misst Fachkunde in Lerneinheiten zu je 45 Minuten.
| Modul | Umfang und Zweck |
|---|---|
| EK, EMF Hochfrequenzgeräte in der Kosmetik | 38 Lerneinheiten. Deckt die Radiofrequenz-Komponente nach § 6 NiSV ab |
| GK, Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde | 78 Lerneinheiten. Anatomie, Physiologie, Histologie und Pathophysiologie der Haut. Entfällt bei anerkannter Kosmetik-Ausbildung, staatlicher Prüfung, Meisterprüfung oder mindestens fünf Jahren dokumentierter Praxis zum 5. Dezember 2021 |
| ES, EMF-Stimulation | 23 Lerneinheiten. Deckt Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte zur Stimulation ab, nach Anlage 3 Teil A Abschnitt 1, Tabelle 1 |
| Fortbildung | Die Fachkunde bleibt nur mit einer Fortbildung mindestens alle fünf Jahre gültig. Seit dem 1. Januar 2026 muss das Zertifikat von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle stammen |
Bemerkenswert ist, was hier nicht verlangt wird: Eine Übungsleiter- oder Trainerlizenz ist für das Gesicht nicht erforderlich. Sie steht ausschließlich in § 7 Abs. 1 für die Körperanwendung. Wer aus dem Body-Sculpting kommt und dort bereits eine Trainerlizenz hält, braucht für das Gesicht trotzdem das Modul GK, und umgekehrt.
Betreiberpflichten
Welche Pflichten gelten im laufenden Betrieb?
Die Fachkunde betrifft die Person. Unabhängig davon knüpft die NiSV an den Betrieb des Geräts eine eigene Kette von Pflichten, und sie ist es, die bei einer Kontrolle zuerst geprüft wird.
| Pflicht | Was verlangt wird |
|---|---|
| Anzeige | Das Gerät ist nach § 3 Abs. 3 NiSV mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen |
| Gerät | Nur CE-konforme Geräte. Auf der Geräteseite erfasst Anhang XVI der EU-MDR ästhetische Muskelstimulations- und Radiofrequenzgeräte auch ohne medizinische Zweckbestimmung |
| Beratung und Aufklärung | Vor der Behandlung nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 NiSV, über Wirkung, Grenzen und Risiken |
| Dokumentation | Behandlung, Geräteparameter, Beratungsprotokoll und Einverständniserklärung gehören in ein Geräteregister, Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach § 3 Abs. 2 NiSV |
Die Anamnese trägt bei diesem Verfahren mehr als die übliche Sorgfalt, denn die Kontraindikationen sind hier nicht dermatologisch, sondern elektrisch und materialbezogen: elektronische Implantate wie Herzschrittmacher und Defibrillatoren, Metallimplantate im Behandlungsfeld, Schwangerschaft und eine Anfallsneigung schließen die Behandlung aus. Dazu kommen Karenzfenster nach ästhetischen Eingriffen im Gesicht, weil Filler und Botulinumtoxin mit der Muskelstimulation interagieren. Welche Fragen das im Einzelnen bedeutet, führt der Anamnesebogen zur EMS-Gesichtsbehandlung Frage für Frage auf, jeweils mit der Angabe, ob die Antwort die Behandlung ausschließt, verschiebt oder nur das Protokoll ändert.
Grenze
Wann greift doch ein Arztvorbehalt?
In drei Konstellationen, und jede von ihnen genügt für sich allein.
| Konstellation | Rechtsfolge |
|---|---|
| Durchbrechen der Epidermis | Arztvorbehalt. Das betrifft etwa nadelgestützte Radiofrequenz, nicht die Anwendung über intakte Haut |
| Gefäß- und Pigmentveränderungen | Arztvorbehalt, weil die Differentialdiagnose ein ärztlicher Akt ist |
| Radiofrequenz zur thermischen Fettreduktion | Arztvorbehalt nach § 6 Abs. 2 NiSV. Die Vorschrift lautet wörtlich, dass Hochfrequenzanwendungen, die der thermischen Fettgewebereduktion dienen, nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Weiterbildung durchgeführt werden dürfen |
Der letzte Punkt verdient Aufmerksamkeit, weil er lange anders dargestellt wurde. Der Verordnungstext kennt keine Ausnahme für großflächige, nicht ablative oder nicht fraktionierte Radiofrequenz. Entscheidend ist der Zweck: Dient die Wärme der Fettreduktion, greift der Arztvorbehalt. Die reine Muskelstimulation und die Radiofrequenz zur Straffung der Gesichtshaut bleiben davon unberührt.
Körper
Worin unterscheidet sich die Körperanwendung?
Deutlicher, als der gemeinsame Name EMS vermuten lässt. Die beiden Anwendungen stehen in getrennten Absätzen der NiSV, und die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich grundlegend.
| Merkmal | Gesicht | Körper |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 7 Abs. 3 NiSV | § 7 Abs. 1 NiSV |
| Module | GK 78 LE und ES 23 LE, plus EK 38 LE für die Radiofrequenz | ES 23 LE nach Anlage 3 Teil A in Verbindung mit Teil E Abschnitt 1 und 2. Das Modul GK entfällt |
| Zusätzliche Voraussetzung | Keine | Eine Übungsleiter- oder Trainer-C-Lizenz von mindestens 120 Lerneinheiten oder eine vergleichbare Ausbildung |
| Begründung | Dermatologisches Wissen für die oberflächliche mimische Muskulatur | Trainingslehre, Belastungssteuerung und Prävention der Rhabdomyolyse an großen Skelettmuskeln |
Wer beide Bereiche anbieten will, braucht deshalb beide Qualifikationen. Die vollständige Einordnung der Körperanwendung zeigt EMS und HI-EMT in Deutschland.
Sanktionen
Was kostet ein Verstoß in Deutschland?
Der Betrieb eines NiSV-Geräts ohne Fachkunde, ohne Anzeige oder ohne Dokumentation ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro je Verstoß. Die Behörden waren in den ersten Jahren nachsichtig und gehen seit 2024 deutlich strenger vor.
Eine Besonderheit dieses Verfahrens: Weil das Gerät zwei Energieformen einsetzt, können zwei Verstöße zugleich vorliegen, wenn nur eines der Module fehlt. In der Praxis ist das der häufigste Fall, meist fehlt die Fachkunde für die Radiofrequenz, weil sie als bloße Zusatzfunktion wahrgenommen wird.
Verantwortung
Wer trägt die Verantwortung, KROND oder das Studio?
Die gesetzliche Qualifikation nachzuweisen liegt in der alleinigen Verantwortung der Käufer:in beziehungsweise Betreiber:in. KROND liefert das Gerät, die rechtskonforme Anwendung obliegt dem Studio.
| Bereich | Wer verantwortet ihn |
|---|---|
| Gerät | KROND liefert das CE-konforme Gerät mit Datenblatt |
| Fachkunde | Das Studio beschafft die Module EK, GK und ES für die anwendende Person |
| Anzeige und Dokumentation | Das Studio erledigt die Anzeige und führt Geräteregister, Beratungsprotokoll und Einverständniserklärung |
| Abgrenzung | Das Studio verantwortet die Grenze zur thermischen Fettreduktion und zu Gefäß- und Pigmentveränderungen |
Vor dem Kauf und vor jeder Inbetriebnahme ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob die anwendende Person über alle erforderlichen Module verfügt. KROND erfragt sie vor dem Vertragsabschluss.
FAQ
Häufige Fragen zur EMS-Gesichtsbehandlung in Deutschland
Die Fragen, die Studiobetreiber:innen vor dem Kauf am häufigsten stellen, kurz beantwortet.
Dürfen Kosmetiker:innen in Deutschland die EMS-Gesichtsbehandlung anbieten?
Ja, eigenständig und ohne Arzt. Die Behandlung ist nicht invasiv und rein kosmetisch, ein Arztvorbehalt besteht nicht, solange die Epidermis intakt bleibt und keine thermische Fettreduktion erfolgt. Erforderlich ist jedoch die NiSV-Fachkunde, und weil das Gerät zwei Energieformen verbindet, für beide getrennt.
Welche NiSV-Module brauche ich für die EMS-Gesichtsbehandlung?
Drei. Für die Radiofrequenz nach § 6 NiSV das Modul EMF Hochfrequenzgeräte in der Kosmetik über 38 Lerneinheiten. Für die Muskelstimulation im Bereich des Gesichts und der Halsvorderseite nach § 7 Abs. 3 NiSV das Modul Grundlagen der Haut über 78 Lerneinheiten und das Modul EMF-Stimulation über 23 Lerneinheiten.
Kann das Grundlagenmodul Haut entfallen?
Ja. Es entfällt bei staatlich anerkannter Kosmetik-Ausbildung, bei der Prüfung zur staatlich geprüften Kosmetikerin, bei der Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe oder bei mindestens fünf Jahren dokumentierter Berufspraxis zum 5. Dezember 2021. Die technologiespezifischen Module EK und ES bleiben in jedem Fall verpflichtend.
Warum braucht die Gesichtsanwendung keine Trainerlizenz?
Weil die NiSV Gesicht und Körper in zwei getrennten Absätzen regelt. § 7 Abs. 1 betrifft Muskelaufbau und Muskelstraffung am Körper und verlangt dafür eine Übungsleiter- oder Trainer-C-Lizenz von mindestens 120 Lerneinheiten. § 7 Abs. 3 betrifft Gesicht und Halsvorderseite und verlangt stattdessen dermatologisches Wissen über das Modul Grundlagen der Haut.
Wann greift bei der EMS-Behandlung doch ein Arztvorbehalt?
Wenn die Epidermis durchbrochen wird, wenn Gefäß- oder Pigmentveränderungen behandelt werden oder wenn die Radiofrequenz der thermischen Fettreduktion dient. Der letzte Fall steht wörtlich in § 6 Abs. 2 NiSV und kennt keine Ausnahme für großflächige oder nicht fraktionierte Radiofrequenz. Die reine Muskelstimulation ohne Wärme bleibt davon unberührt.
Was kostet ein Verstoß bei der EMS-Behandlung in Deutschland?
Der Betrieb ohne Fachkunde, ohne Anzeige oder ohne Dokumentation ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro je Verstoß. Die Behörden gehen seit 2024 deutlich strenger vor. Wer die Radiofrequenz zur Fettreduktion einsetzt, verlässt zudem den kosmetischen Bereich und bewegt sich im Arztvorbehalt.
Quellen
Quellen und Rechtsgrundlagen
- NiSV · § 6 Hochfrequenzanwendungen, § 7 Abs. 3 Stimulation im Gesicht und an der Halsvorderseite, Anlage 3 Teil A · gesetze-im-internet.de
- BfS · Bundesamt für Strahlenschutz · Fachkunde, Anzeigepflicht und Anwendung nach NiSV
- Verordnung (EU) 2017/745 (EU-MDR), Anhang XVI · Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung · EUR-Lex
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346 · gemeinsame Spezifikationen für Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung · EUR-Lex
Stand: September 2026. Zusammenfassung der internen KROND-Regulatorikanalyse für Deutschland (NiSV § 6 Abs. 1 und Abs. 2 · § 7 Abs. 3 · Anlage 3 Teil A Abschnitt 1, Tabelle 1 · § 3 Betreiberpflichten · EU-MDR Anhang XVI).
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Die Einordnung der übrigen Verfahren und Länder zeigt Rechtssicherheit & Betreiberrecht.