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EMS-Gesichts­behandlung in der Schweiz: Wer darf behandeln?

Die EMS-Gesichtsbehandlung stimuliert die mimische Muskulatur elektrisch und kombiniert das in der Regel mit Radiofrequenz. Sie ist nicht ablativ, setzt intakte Haut voraus und wirkt unterhalb der Nekroseschwelle, einen Arztvorbehalt gibt es deshalb nicht. Die Radiofrequenz zieht die gesamte Behandlung jedoch unter die V-NISSG, und damit ist der Sachkundenachweis Haut und Pigmentierung erforderlich.

Diese Seite ordnet das Verfahren für Betreiber:innen ein: den Rechtsrahmen, den Aufbau des Sachkundenachweises, die Pflichten im laufenden Betrieb, die strikte Trennung von Gesicht und Körper und die Folgen eines Verstoßes.

Antwort

Dürfen Kosmetiker:innen in der Schweiz die EMS-Gesichtsbehandlung anbieten?

Ja, ohne Arzt, aber nur mit dem Sachkundenachweis Haut und Pigmentierung. Die Behandlung wirkt nicht ablativ, setzt intakte Haut voraus und stimuliert unterhalb der Nekroseschwelle, deshalb besteht kein Arztvorbehalt. Das Gerät muss nach MepV verkehrsfähig sein.

Betreiberrecht der EMS-Gesichtsbehandlung in der Schweiz auf einen Blick
Wer darf behandelnKosmetiker:innen mit dem SN Haut und Pigmentierung, eigenständig und ohne Arzt. Ärzt:innen und ihr direkt unterwiesenes Personal sind von der formellen Nachweispflicht befreit
Was dafür nötig istModul Grundlagen, Modul Technologien und das BKF-Zertifikat Haut und Pigmentierung, dazu ein nach MepV verkehrsfähiges Gerät
Wo die Erlaubnis endetBei den Diagnosen nach Anhang 2 Ziffer 2.1 V-NISSG, in der Augenzone bis zehn Millimeter und bei der Körperformung, für die ein eigener Sachkundenachweis gilt
Maßgebliches RechtNISSG und V-NISSG mit Art. 5 und Anhang 2, MepV (SR 812.213) unter der Aufsicht von Swissmedic, kantonales Gesundheitsrecht

Die Schweiz liegt damit zwischen ihren Nachbarn. In Deutschland sind drei getrennte NiSV-Module nötig, in Österreich genügt die reguläre Gewerbeberechtigung Kosmetik ohne jeden Zusatznachweis.

Rechtsrahmen

Warum fällt die EMS-Gesichtsbehandlung unter die V-NISSG?

Wegen der Radiofrequenz, nicht wegen der Muskelstimulation. Das ist die für die Praxis entscheidende Unterscheidung, und sie erklärt, warum zwei Geräte mit ähnlichem Behandlungsergebnis unterschiedlich eingeordnet sein können.

Wie die V-NISSG die EMS-Gesichtsbehandlung erfasst
KomponenteRechtsfolge
Reine Niederfrequenz-MuskelstimulationIsoliert betrachtet nicht von der V-NISSG erfasst
Radiofrequenz auf eine Indikation nach Anhang 2 Ziffer 1.1Erfasst. Die V-NISSG knüpft an die Behandlung von Falten, Narben, Akne, postinflammatorischer Hyperpigmentierung und Striae mit nichtionisierender Strahlung an
Hybridgerät mit beiden KomponentenDie gesamte Behandlung unterliegt der Verordnung. Eine Aufteilung in einen erfassten und einen nicht erfassten Teil ist nicht möglich

Maßgeblich ist dabei nach Art. 5 Abs. 1 V-NISSG die behandelte Indikation, nicht die Leistung des Geräts. Wer eine Faltenbehandlung anbietet, erfüllt den Tatbestand, unabhängig davon, mit welcher Intensität gearbeitet wird. Was im Behandlungsmenü und in der Dokumentation steht, wird im Vollzug gelesen.

Einen Arztvorbehalt gibt es nicht. Die Behandlung ist nicht ablativ, setzt intakte Haut voraus und stimuliert subnekrotisch, und die Faltenbehandlung gilt als kosmetisch und ist delegierbar. Barriereverletzende oder ablative Verfahren wären dagegen arztreserviert.

Sachkunde

Welchen Sachkundenachweis brauchen Kosmetiker:innen?

Den Sachkundenachweis Haut und Pigmentierung. Er ist dreistufig aufgebaut und wird über die vom Bundesamt für Gesundheit anerkannten Prüfungsstellen abgelegt.

Aufbau des Sachkundenachweises für die EMS-Gesichtsbehandlung in der Schweiz
StufeInhalt
Modul GrundlagenAnatomie von Haut, Follikel, Gefäß und Nagel, Pathophysiologie und dermatologische Basisdiagnostik, also die Unterscheidung gutartiger von bösartigen Läsionen und die rechtzeitige Überweisung
Modul TechnologienGeräte- und Strahlenphysik einschließlich Radiofrequenz und Niederfrequenz, Risikogruppen und Geräteeinstufung
BKF Haut und PigmentierungDas behandlungsspezifische Zertifikat für Akne, Falten, Narben, PIH, Striae sowie Couperose und Spinnennävi bis 3 Millimeter
AnrechnungEin Schweizer EFZ, eine FA oder eine HFP verkürzen die Grundlagen. Die BKF-Praxismodule bleiben für alle vollständig verpflichtend

Zwei Punkte werden regelmäßig unterschätzt. Ausländische Zertifikate und Gerätelizenzen von Herstellern werden vom Bundesamt für Gesundheit nicht anerkannt, eine Schulung beim Gerätekauf ersetzt den Sachkundenachweis also nicht. Und Ärzt:innen sowie ihr direkt unterwiesenes Personal sind von der formellen Nachweispflicht befreit, was das Kooperationsmodell mit einer Praxis erleichtert.

Betreiberpflichten

Welche Pflichten gelten im laufenden Betrieb?

Der Sachkundenachweis betrifft die Person. Unabhängig davon bestehen Pflichten für das Gerät, den Betrieb und die Aufnahme der Kund:in.

Betreiberpflichten für die EMS-Gesichtsbehandlung in der Schweiz
PflichtWas verlangt wird
GerätVerkehrsfähigkeit nach MepV unter der Aufsicht von Swissmedic, einschließlich Marktüberwachung und Vigilanz. Ein nicht konformes Gerät kann zur Schließung des Betriebs führen
Kantonale VorgabenHygiene-, Bewilligungs- und Dokumentationsvorgaben für Kosmetikbetriebe, die je Kanton abweichen
Anamnese und AufklärungVor der ersten Sitzung sind Kontraindikationen auszuschließen und über Wirkung, Grenzen und Risiken aufzuklären, mit dokumentierter Einwilligung
DokumentationBehandlungsdokumentation mit Intensität, Zonen und Besonderheiten. Gesundheitsdaten unterliegen dem DSG

Die Anamnese trägt bei diesem Verfahren mehr als die übliche Sorgfalt, denn die Kontraindikationen sind hier nicht dermatologisch, sondern elektrisch und materialbezogen: elektronische Implantate wie Herzschrittmacher und Defibrillatoren, Metallimplantate im Behandlungsfeld, Schwangerschaft und eine Anfallsneigung schließen die Behandlung aus. Dazu kommen Karenzfenster nach ästhetischen Eingriffen im Gesicht, weil Filler und Botulinumtoxin mit der Muskelstimulation interagieren. In der Schweiz kommt eine zweite Funktion hinzu: Was im Bogen als Behandlungsgrund steht, entscheidet über die Einordnung nach Anhang 2, und ein ärztlich vorbehaltener Befund wie Melasma muss dort auffallen, bevor behandelt wird. Welche Fragen das im Einzelnen bedeutet, führt der Anamnesebogen zur EMS-Gesichtsbehandlung Frage für Frage auf, jeweils mit der Angabe, ob die Antwort die Behandlung ausschließt, verschiebt oder nur das Protokoll ändert.

Grenze

Welche Grenzen gelten auch mit dem Sachkundenachweis?

Drei, und keine von ihnen lässt sich durch ein weiteres Zertifikat überwinden.

Grenzen der EMS-Gesichtsbehandlung in der Schweiz
GrenzeRechtsfolge
Diagnosen nach Anhang 2 Ziffer 2.1Aktinische und seborrhoische Keratosen, Altersflecken, Angiome über 3 Millimeter, Dermatitis, Ekzeme, Keloide, Melasma, Psoriasis, Vitiligo und Warzen bleiben ärztlich, auch mit Sachkundenachweis
Augenlider und Zone bis zehn Millimeter zum AugeJede Gerätebehandlung dort ist Kosmetiker:innen untersagt. Die Augenbrauen gelten als außerhalb dieser Zone
Barriereverletzende oder ablative VerfahrenArztreserviert. Die EMS-Gesichtsbehandlung bleibt davon unberührt, solange sie über intakte Haut arbeitet

Die erste Grenze ist im Alltag die anspruchsvollste, weil sie eine Unterscheidung verlangt, die man sehen muss: Die postinflammatorische Hyperpigmentierung ist mit Sachkundenachweis zugänglich, das Melasma nicht. Genau dafür ist das Modul Grundlagen mit seiner dermatologischen Basisdiagnostik gedacht.

Körper

Deckt der Gesichts-Sachkundenachweis auch den Körper ab?

Nein, und dieser Punkt ist teuer, wenn er übersehen wird. Die Schweiz trennt Gesicht und Körper über zwei rechtlich eigenständige BKF-Zertifikate.

EMS im Gesicht und am Körper in der Schweiz im Vergleich
AnwendungErforderlicher Sachkundenachweis
Gesicht und HalsvorderseiteSN Haut und Pigmentierung, weil die Radiofrequenz eine Indikation nach Anhang 2 Ziffer 1.1 behandelt
Körper mit dem Ziel MuskelaufbauIsolierte Niederfrequenz-Muskelstimulation fällt nicht unter die V-NISSG, ein Sachkundenachweis ist dafür nicht erforderlich
Körper mit dem Ziel Umfangs- oder FettreduktionSN Cellulite und Fettpolster, ein eigenes BKF-Modul. Die BAG-Vollzugshilfe führt dort ausdrücklich auch die Niederfrequenz

Eine für das Gesicht zertifizierte Kosmetiker:in ist damit nicht automatisch für das artverwandte Körpergerät legitimiert. Ohne die zweite Zertifizierung ist die Kreuzbehandlung unzulässig. Die vollständige Einordnung der Körperanwendung zeigt EMS und HI-EMT in der Schweiz.

Sanktionen

Was kostet ein Verstoß in der Schweiz?

Seit dem 1. Juni 2024, dem Ende der fünfjährigen Übergangsfrist, ist die Behandlung ohne den erforderlichen Sachkundenachweis ein Offizialdelikt. Die Behörden ermitteln von Amts wegen, es braucht keine Anzeige einer geschädigten Person. Möglich sind unangekündigte Inspektionen, die Beschlagnahme des Geräts und ein Strafverfahren.

Der zweite Aufgriffspunkt liegt beim Gerät. Ein Gerät ohne MepV-Konformität ist unabhängig von der Qualifikation der anwendenden Person nicht betriebsfähig, und ein solcher Befund kann bis zur Schließung des Betriebs führen. Die kantonalen Vollzugsstellen prüfen beides in derselben Kontrolle.

Verantwortung

Wer trägt die Verantwortung, KROND oder das Studio?

Die Sicherstellung der Sachkunde und die Beachtung der kantonalen Vorgaben liegen in der alleinigen Verantwortung der Käufer:in beziehungsweise Betreiber:in. KROND liefert das Gerät, die rechtskonforme Anwendung obliegt dem Studio.

Aufteilung der Verantwortung zwischen KROND und dem Studio
BereichWer verantwortet ihn
GerätKROND liefert das CE-konforme Gerät mit Datenblatt und Konformitätsunterlagen
SachkundenachweisDas Studio hält den SN Haut und Pigmentierung der anwendenden Person vor und weist ihn auf Verlangen nach
Kantonale BewilligungenDas Studio klärt und erfüllt die Bewilligungs- und Hygienevorgaben seines Kantons
AbgrenzungDas Studio verantwortet die Grenze zu den arztreservierten Diagnosen, zur Augenzone und zur Körperformung

Besteht Unklarheit über die lokale Bewilligungspflicht, ist die zuständige kantonale Stelle vor der Inbetriebnahme zu konsultieren. Ihre Auskunft geht jeder allgemeinen Darstellung vor.

FAQ

Häufige Fragen zur EMS-Gesichtsbehandlung in der Schweiz

Die Fragen, die Studiobetreiber:innen vor dem Kauf am häufigsten stellen, kurz beantwortet.

  • Dürfen Kosmetiker:innen in der Schweiz die EMS-Gesichtsbehandlung anbieten?

    Ja, ohne Arzt, aber nur mit dem Sachkundenachweis Haut und Pigmentierung. Die Behandlung wirkt nicht ablativ, setzt intakte Haut voraus und stimuliert unterhalb der Nekroseschwelle, deshalb besteht kein Arztvorbehalt. Das Gerät muss nach MepV verkehrsfähig sein.

  • Warum fällt die EMS-Gesichtsbehandlung unter die V-NISSG?

    Wegen der Radiofrequenz. Reine Niederfrequenz-Muskelstimulation fiele isoliert nicht unter die V-NISSG. Weil das Gerät hybrid arbeitet und die V-NISSG die Behandlung von Falten, Narben und Pigmentierung mit nichtionisierender Strahlung erfasst, unterliegt die gesamte Behandlung der Verordnung.

  • Woraus besteht der Sachkundenachweis Haut und Pigmentierung?

    Aus drei Stufen: dem Modul Grundlagen mit Anatomie, Pathophysiologie und dermatologischer Basisdiagnostik, dem Modul Technologien einschließlich Radiofrequenz und Niederfrequenz sowie dem behandlungsspezifischen BKF-Zertifikat Haut und Pigmentierung. Ärzt:innen und ihr direkt unterwiesenes Personal sind von der formellen Nachweispflicht befreit.

  • Deckt der Gesichts-Sachkundenachweis auch die Körperanwendung ab?

    Nein. Die Körperformung zur Umfangs- oder Fettreduktion verlangt den rechtlich eigenständigen Sachkundenachweis Cellulite und Fettpolster mit eigenem BKF-Modul. Wer nur für das Gesicht zertifiziert ist, darf das artverwandte Körpergerät nicht einsetzen. Ohne Doppelzertifizierung ist die Kreuzbehandlung unzulässig.

  • Welche Anforderungen stellt die MepV an das EMS-Gerät?

    Die Medizinprodukteverordnung erfasst ästhetische Radiofrequenz- und Muskelstimulationsgeräte und unterstellt sie der Aufsicht von Swissmedic, einschließlich Marktüberwachung und Vigilanz. Kosmetiker:innen dürfen nur MepV-konforme Geräte verwenden. Ein nicht konformes Gerät kann zur Schließung des Betriebs führen.

  • Was kostet ein Verstoß bei der EMS-Behandlung in der Schweiz?

    Seit dem 1. Juni 2024 ist die Behandlung ohne den erforderlichen Sachkundenachweis ein Offizialdelikt: die Behörden ermitteln von Amts wegen, ohne Anzeige. Möglich sind unangekündigte Inspektionen, die Beschlagnahme des Geräts und ein Strafverfahren. Ein Gerät ohne MepV-Konformität ist ein davon unabhängiger zweiter Verstoß.

Quellen

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: September 2026. Zusammenfassung der internen KROND-Regulatorikanalyse für die Schweiz (NISSG · V-NISSG Art. 5 und Anhang 2 · MepV · BAG-Vollzugshilfe Fassung August 2025).

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen kantonalen Vollzugsstelle.

Die Einordnung der übrigen Verfahren und Länder zeigt Rechtssicherheit & Betreiberrecht.