Rechtssicherheit · Österreich
LED-Lichttherapie in Österreich: Wer darf behandeln?
Die LED-Lichttherapie arbeitet mit athermaler Photobiomodulation, typischerweise bei 415 Nanometern im Blauen, 633 Nanometern im Roten und 830 Nanometern im nahen Infrarot. Sie erwärmt kein Gewebe, verletzt die Hautbarriere nicht und zerstört keine Zellen. In Österreich liegt sie damit vollständig im Kosmetikgewerbe, ohne Arztvorbehalt und ohne Zusatznachweis. Die einzigen relevanten Regeln kommen aus dem Gerätesicherheitsrecht.
Diese Seite ordnet das Verfahren für Betreiber:innen ein: den Rechtsrahmen, die Qualifikation, die Pflichten im laufenden Betrieb, die Grenze zur Behandlung krankhafter Zustände und die Folgen eines Verstoßes.
Antwort
Dürfen Kosmetiker:innen in Österreich LED-Lichttherapie anbieten?
Ja, vollständig und eigenständig. Die athermale Photobiomodulation erwärmt kein Gewebe, verletzt die Hautbarriere nicht und zerstört keine Zellen. Sie liegt damit im reglementierten Kosmetikgewerbe nach § 94 Z 42 GewO 1994, ohne Arztvorbehalt und ohne Zusatznachweis.
| Wer darf behandeln | Gewerbetreibende im Kosmetikgewerbe, eigenständig und ohne ärztliche Aufsicht |
|---|---|
| Was dafür nötig ist | Die reguläre Gewerbeberechtigung Kosmetik und ein CE-zertifiziertes Gerät. Kein Fachkunde- oder Sachkundenachweis, kein Teilgewerbe |
| Wo die Erlaubnis endet | Bei der Behandlung krankhafter Zustände nach § 2 Abs. 2 ÄrzteG, etwa Akne, Psoriasis, Ekzem oder Melasma als Erkrankung |
| Maßgebliches Recht | GewO 1994 § 94 Z 42, ÄrzteG 1998 § 2 Abs. 2, ÄsthOpG § 1 Abs. 3, Niederspannungsrichtlinie und RoHS, Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346 Anhang VI |
Österreich ist damit von den drei Ländern das liberalste für dieses Verfahren. In Deutschland löst ein beanspruchter wesentlicher Gewebeeffekt die NiSV-Fachkunde über 120 Lerneinheiten aus, in der Schweiz genügt bereits die Behandlung von Akne, Falten oder Narben, um den Sachkundenachweis Haut und Pigmentierung zu verlangen.
Rechtsrahmen
Unter welches Recht fällt die LED-Lichttherapie in Österreich?
Österreich zieht die Grenze zwischen Schönheitspflege und Medizin über das Gewerberecht, nicht über den Strahlenschutz. Kosmetik ist ein reglementiertes Gewerbe nach § 94 Z 42 GewO 1994, und die apparative Kosmetik ist ausdrücklich Ausbildungs- und Prüfungsinhalt dieses Gewerbes.
Für die LED-Lichttherapie ist die Einordnung besonders eindeutig, weil keines der vier Kriterien des Ärztevorbehalts erfüllt ist. Die Photobiomodulation regt über die Cytochrom-c-Oxidase die Energiegewinnung in der Zelle an. Sie erwärmt das Gewebe nicht, durchbricht die Barriere nicht und zerstört keine Zellen. Es gibt also weder Invasivität noch Nekrose, weder ein pharmakologisches Element noch ein Komplikationsprofil, das medizinisches Wissen verlangt.
Die einzige relevante Rechtsmaterie außerhalb der Gewerbeordnung ist die Gerätesicherheit. Das EU Safety Gate hat billige, nicht zertifizierte Importe mit stark überhöhtem Bleigehalt beanstandet, und deshalb ist die Herkunft des Geräts hier keine Formalie. Studios dürfen nur CE-zertifizierte Geräte verwenden, geprüft etwa nach EN 60598-2-12.
Qualifikation
Welche Qualifikation brauchen Kosmetiker:innen in Österreich?
Die reguläre Gewerbeberechtigung Kosmetik, erworben über den Befähigungsnachweis, die Meisterprüfung oder eine gleichgestellte Qualifikation. Ein technologiespezifischer Nachweis existiert nicht.
| Anforderung | Was verlangt wird |
|---|---|
| Gewerbeberechtigung | Die reguläre Gewerbeberechtigung Kosmetik über den Befähigungsnachweis, die Meisterprüfung oder eine gleichgestellte Qualifikation |
| Kein Strahlenschutznachweis | Kein Gegenstück zur deutschen NiSV-Fachkunde und zum Schweizer Sachkundenachweis, und kein Teilgewerbe wie bei der Haarentfernung |
| Abgrenzung zur Haarentfernung | Hochenergetische gepulste LED zur Haarentfernung ist dem IPL gleichgestellt und löst das Teilgewerbe mit 100 Unterrichtseinheiten, kommissioneller Prüfung und Arbeitsprobe aus. Die klassische Photobiomodulation tut das nicht |
| Geräteschulung | Rechtlich nicht vorgeschrieben, fachlich empfohlen. Sie ist zugleich der Nachweis der Sorgfalt, wenn es zu einem Schadensfall kommt |
Der dritte Punkt ist die einzige echte Stolperfalle: Der Unterschied zwischen einer kosmetischen Lichtanwendung und einer optischen Haarentfernung liegt nicht im Namen des Geräts, sondern in Pulsbetrieb und Energiedichte. Wer ein Kombinationsgerät betreibt, klärt vor dem Kauf, welche Betriebsarten es kann und welche davon er anbieten will.
Betreiberpflichten
Welche Pflichten gelten im laufenden Betrieb?
Die Gewerbeberechtigung erlaubt die Behandlung, sie ersetzt aber keine der laufenden Pflichten. Bei diesem Verfahren kommen sie fast vollständig aus dem Geräte- und Produktsicherheitsrecht, und sie sind konkreter, als die Einfachheit der Anwendung vermuten lässt.
| Pflicht | Was verlangt wird |
|---|---|
| Gerät | Nur CE-zertifizierte Geräte nach Niederspannungsrichtlinie und RoHS, geprüft etwa nach EN 60598-2-12 |
| Augenschutz | Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346 verlangt, dass die Augen dem Licht keinesfalls ausgesetzt werden und ein Augenschutz mitgeliefert wird |
| Anwendungsverbote | Keine Anwendung auf Haut mit erhöhtem Hautkrebsrisiko und auf entzündeten Stellen. Als Gegenanzeigen nennt derselbe Anhang photosensitive Epilepsie, Diabetes und Schwangerschaft |
| Dosis und Intervalle | Sie gehören in die Gebrauchsanweisung des Herstellers und sind im Betrieb einzuhalten und zu dokumentieren |
| Anamnese und Aufklärung | Vor der ersten Sitzung sind Kontraindikationen auszuschließen und über Wirkung und Grenzen aufzuklären, mit dokumentierter Einwilligung |
Die Anamnese hat bei diesem Verfahren einen anderen Schwerpunkt als bei den hautwirksamen Geräten, und das wird regelmäßig übersehen. Ein Fitzpatrick-Tor gibt es nicht, weil kein thermischer Melanin-Effekt auftritt. Entscheidend sind stattdessen die Lichtempfindlichkeit, der Augenschutz und die Abgrenzung zur photodynamischen Therapie, nach der 48 Stunden zu warten ist. Die Epilepsie betrifft dabei nur den Pulsbetrieb, weil Flackerfrequenzen von etwa 15 bis 25 Hertz als auslösend gelten, und photosensibilisierende Medikamente sind für sichtbares Licht nicht belegt: Sieben geprüfte Fachinformationen nennen ausschließlich Sonne, UV und Solarium. Gerade weil Österreich keinen Zusatznachweis verlangt, ist der Bogen hier der zentrale Sorgfaltsbeleg. Welche Fragen er stellen muss, führt der Anamnesebogen zur LED-Lichttherapie Frage für Frage auf, jeweils mit der Angabe, ob die Antwort die Behandlung ausschließt, verschiebt oder nur das Protokoll ändert.
Grenze
Wo liegt die Grenze zur ärztlichen Behandlung?
Bei der Behandlung krankhafter Zustände. § 2 Abs. 2 ÄrzteG erklärt Untersuchung und Behandlung krankhafter Zustände zur ärztlichen Tätigkeit, und dieser Satz ist bei der Lichttherapie die gesamte Grenze.
| Anwendung | Rechtliche Einordnung |
|---|---|
| Kosmetische Verbesserung des Hautbildes | Im Gewerbe. Ein gleichmäßigeres Hautbild, ein beruhigender Abschluss nach einer anderen Behandlung, ein Frischeeffekt |
| Behandlung einer Erkrankung | Ärztliche Tätigkeit. Akne, Psoriasis, Ekzem und Melasma sind Krankheitsbilder, und eine Lichtanwendung dagegen verlässt das Kosmetikgewerbe |
| Heilaussage in der Werbung | Macht die Leistung rechtlich zum Heileingriff und verstößt zugleich gegen das Heilmittelwerbegesetz und das UWG |
Die Grenze verläuft damit nicht am Gerät und nicht an der Wellenlänge, sondern an der Aussage, die über die Behandlung gemacht wird. Das ist der Grund, warum die Werbesprache bei diesem Verfahren ein Compliance-Thema ist und nicht nur eine Stilfrage.
Alter
Gilt die Altersschranke des ÄsthOpG für die LED-Kosmetik?
Nein, und diese Frage kommt in der Praxis häufig, weil die Lichttherapie gegen unreine Haut gerade bei Jugendlichen nachgefragt wird.
Das ÄsthOpG sieht in § 7 vor, dass ästhetische Behandlungen unter 16 Jahren nicht durchgeführt werden dürfen und zwischen 16 und 18 nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach vier Wochen Bedenkzeit. Diese Schranke gilt jedoch nicht für die LED-Kosmetik: Nach § 1 Abs. 3 ÄsthOpG ist das Gesetz auf Tätigkeiten, für die die Gewerbeordnung gilt, nicht anzuwenden, und es erfasst nur ästhetische Behandlungen, die ärztliche Tätigkeiten nach § 2 Abs. 2 ÄrzteG sind.
Für die LED-Kosmetik gilt daher die allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten, wie bei jeder anderen kosmetischen Behandlung Minderjähriger. Sobald eine Akne als Erkrankung behandelt wird, verschiebt sich allerdings die gesamte Einordnung in den ärztlichen Bereich, und dann greifen dessen Regeln.
Sanktionen
Was kostet ein Verstoß in Österreich?
Wer ohne passende Gewerbeberechtigung behandelt, übt das Gewerbe unbefugt aus. Das ist ein Verwaltungsstraftatbestand nach § 366 GewO 1994, hinzu kommen Unterlassungs- und Schadenersatzklagen von Mitbewerbern nach dem UWG.
Der bei diesem Verfahren typische Fehler liegt aber woanders: in der Werbung. Wer ein Krankheitsbild behandelt oder damit wirbt, begeht Kurpfuscherei nach § 184 StGB und verstößt zugleich gegen das Heilmittelwerbegesetz. Ein dritter Bereich ist das Gerät selbst, denn der Betrieb eines nicht CE-zertifizierten Imports ist ein eigenständiger Verstoß gegen das Produktsicherheitsrecht.
Verantwortung
Wer trägt die Verantwortung, KROND oder das Studio?
Die korrekte gewerberechtliche Einordnung liegt in der alleinigen Verantwortung der Käufer:in beziehungsweise Betreiber:in. KROND liefert das Gerät, die rechtskonforme Anwendung obliegt dem Studio.
| Bereich | Wer verantwortet ihn |
|---|---|
| Gerät | KROND liefert das CE-zertifizierte Gerät mit Datenblatt, Augenschutz und der Gebrauchsanweisung mit Dosis und Intervallen |
| Gewerbeberechtigung | Das Studio stellt die Gewerbeberechtigung Kosmetik sicher |
| Augenschutz | Das Studio setzt den mitgelieferten Augenschutz bei jeder Sitzung ein |
| Werbesprache | Das Studio verantwortet, dass die Kommunikation keine Heilaussage enthält und keine Erkrankung adressiert |
Bei eng gefassten Berechtigungen gibt die Wirtschaftskammer zum konkreten Gewerbeumfang verbindliche Auskunft.
FAQ
Häufige Fragen zur LED-Lichttherapie in Österreich
Die Fragen, die Studiobetreiber:innen vor dem Kauf am häufigsten stellen, kurz beantwortet.
Dürfen Kosmetiker:innen in Österreich LED-Lichttherapie anbieten?
Ja, vollständig und eigenständig. Die athermale Photobiomodulation erwärmt kein Gewebe, verletzt die Hautbarriere nicht und zerstört keine Zellen. Sie liegt damit im reglementierten Kosmetikgewerbe nach § 94 Z 42 GewO 1994, ohne Arztvorbehalt und ohne Zusatznachweis.
Brauche ich in Österreich einen Strahlenschutznachweis für LED?
Nein. Österreich kennt kein Gegenstück zur deutschen NiSV oder zur Schweizer V-NISSG. Es gibt weder ein Fachkundemodul noch einen Sachkundenachweis für Lichtanwendungen, und auch kein Teilgewerbe wie bei der Haarentfernung. Die reguläre Gewerbeberechtigung Kosmetik genügt.
Wo liegt die Grenze zur ärztlichen Behandlung?
Bei der Behandlung krankhafter Zustände. § 2 Abs. 2 ÄrzteG erklärt Untersuchung und Behandlung krankhafter Zustände zur ärztlichen Tätigkeit. Eine Lichtanwendung gegen Akne, Psoriasis, Ekzem oder Melasma verlässt damit das Kosmetikgewerbe, während die kosmetische Verbesserung des Hautbildes darin bleibt.
Welche Anforderungen gelten an das LED-Gerät in Österreich?
Die allgemeine Geräte- und Produktsicherheit, also die Niederspannungsrichtlinie und die RoHS-Vorgaben zu Schadstoffen. Studios dürfen nur CE-zertifizierte Geräte verwenden, geprüft etwa nach EN 60598-2-12. Das EU Safety Gate hat billige, nicht zertifizierte Importe mit stark überhöhtem Bleigehalt beanstandet, weshalb die Herkunft des Geräts hier tatsächlich eine Rolle spielt.
Gilt die Altersschranke des ÄsthOpG für die LED-Kosmetik?
Nein. Das ÄsthOpG mit seiner Schranke ab 16 Jahren und der vierwöchigen Bedenkzeit zwischen 16 und 18 ist auf Tätigkeiten, für die die Gewerbeordnung gilt, nach § 1 Abs. 3 nicht anzuwenden. Es erfasst nur ästhetische Behandlungen, die ärztliche Tätigkeiten nach § 2 Abs. 2 ÄrzteG sind. Für die LED-Kosmetik gilt daher die allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten.
Was kostet ein Verstoß bei der LED-Lichttherapie in Österreich?
Wer ohne passende Gewerbeberechtigung behandelt, übt das Gewerbe unbefugt aus. Das ist ein Verwaltungsstraftatbestand nach § 366 GewO 1994, hinzu kommen Klagen von Mitbewerbern nach dem UWG. Wer ein Krankheitsbild behandelt oder damit wirbt, begeht Kurpfuscherei nach § 184 StGB und verstößt zugleich gegen das Heilmittelwerbegesetz.
Quellen
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung 1994 (GewO), § 94 · reglementierte Gewerbe, Z 42 Kosmetik (Schönheitspflege) · RIS
- Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG), § 2 Abs. 2 · Behandlung krankhafter Zustände · RIS
- ÄsthOpG, § 1 Abs. 3 und § 7 · Subsidiarität gegenüber der Gewerbeordnung und Altersschranken · RIS
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346, Anhang VI · Augenschutz, Anwendungsverbote und Gegenanzeigen für Lichtanwendungen · EUR-Lex
- EU Safety Gate · Meldungen zu nicht konformen LED-Geräten
Stand: September 2026. Zusammenfassung der internen KROND-Regulatorikanalyse für Österreich (GewO 1994 § 94 Z 42 · ÄrzteG 1998 § 2 Abs. 2 · ÄsthOpG § 1 Abs. 3 und § 7 · Niederspannungsrichtlinie und RoHS · EN 60598-2-12 · Durchführungsverordnung (EU) 2022/2346 Anhang VI).
Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Wirtschaftskammer zum konkreten Gewerbeumfang.
Die Einordnung der übrigen Verfahren und Länder zeigt Rechtssicherheit & Betreiberrecht.