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Print & Werbematerial

Printdesign für Kosmetikstudios gestalten lassen

Vom Preisaushang bis zum Einwilligungsbogen: KROND gestaltet alles, was in Ihrem Studio gedruckt an der Wand, auf dem Tresen und in der Hand der Kundin liegt.

Von KROND gestaltete Drucksachen: Umschlag „Notizen zur Gerätewahl“, Bedarfsanalyse für ein Kosmetikstudio und Visitenkarte von beiden Seiten
Checkliste

Welche Drucksachen braucht ein Kosmetikstudio?

Ein Kosmetikstudio braucht zwölf Drucksachen: Preisliste und Behandlungsmenü für die Preise, Flyer, Roll-up, Plakat und Schaufensterfolie für die Werbung, Visitenkarte, Terminkarte und Briefbogen für die Post, Anamnesebogen, Aufklärung und Einwilligung vor der Behandlung.

Vorgeschrieben ist davon nur der Preisaushang. Die drei Bögen vor der Behandlung sind Ihr Nachweis. Alles Übrige ist Werbung und entsteht dann, wenn Sie es brauchen.

Häufige Fragen zum Printdesign für Kosmetikstudios

  • Was umfasst Printdesign für ein Kosmetikstudio?

    Printdesign für ein Kosmetikstudio umfasst zwölf Drucksachen: Preisliste und Behandlungsmenü, Flyer, Roll-up, Plakat und Schaufensterfolie, Visitenkarte, Terminkarte und Briefbogen sowie Anamnesebogen, Aufklärung und Einwilligung. KROND gestaltet jede einzelne davon.

  • Druckt KROND die Drucksachen auch?

    Nein. KROND gestaltet die Drucksachen und liefert sie Ihnen als fertige Datei. Drucken lassen Sie sie dort, wo Sie möchten.

  • Welche Drucksachen braucht ein neues Kosmetikstudio zuerst?

    Zuerst das, was Sie am Eröffnungstag wirklich brauchen: die Preisliste, weil sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz aushängen muss, den Anamnesebogen, weil ohne ihn keine Gerätebehandlung stattfinden sollte, und Visitenkarten. Flyer, Roll-up und Plakat kommen danach, wenn Sie wissen, welche Behandlung bei Ihnen am besten läuft.

  • Was kostet Printdesign für ein Kosmetikstudio?

    Der Preis richtet sich danach, wie viele Drucksachen entstehen, ob Ihr Logo schon steht und ob die Texte von Ihnen kommen oder von KROND. Einen Listenpreis gibt es deshalb nicht, KROND nennt den Preis nach dem ersten Gespräch. Den Druck zahlen Sie direkt bei Ihrer Druckerei, er ist im Preis von KROND nicht enthalten.

  • Bekomme ich das Printdesign auch ohne Gerätekauf?

    Ja. Das Printdesign ist einzeln bestellbar, auch ohne ein Gerät von KROND. Wer ein Gerät bei KROND kauft, bekommt auf das Printdesign einen Rabatt, gestaffelt nach Investitionshöhe. Ohne Gerätekauf entfällt nur dieser Rabatt, Drucksachen und Dateien bleiben dieselben.

  • Muss ich als Kosmetikstudio wirklich eine Preisliste aushängen?

    Ja. In Deutschland verlangt § 12 PAngV ein Preisverzeichnis in den Geschäftsräumen und zusätzlich im Schaufenster, sofern eines vorhanden ist. In Österreich erfasst das Preisauszeichnungsgesetz kosmetische Betriebe ausdrücklich. In der Schweiz gilt die Preisbekanntgabeverordnung, das SECO führt dazu eine eigene Checkliste für kosmetische Institute. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob das Kosmetikstudio zusätzlich wirbt.

  • Kann ich die Preisliste später selbst ändern?

    Preise und Behandlungen lassen sich austauschen, ohne dass die Drucksache neu gestaltet werden muss. Selbst ändern können Sie das nur mit dem Grafikprogramm, in dem die Datei angelegt ist. Einfacher ist eine kurze Nachricht an KROND, dann bekommen Sie die geänderte Datei zurück. Sie sind dabei aber nicht auf KROND angewiesen: Weil Sie die offene Datei besitzen, kann jede Grafikerin die Änderung machen.

  • Passt der Print zum Design meiner Website?

    Ja, wenn beides von KROND kommt. Farben, Schriften und Aufteilung stammen aus derselben Vorlage und gehen unverändert in Website, Branding und Print. Steht Ihr Auftritt schon, arbeitet KROND nach Ihren Vorgaben. Gibt es noch keinen, fängt die Arbeit beim Branding an, sonst sieht am Ende jede Drucksache anders aus.

  • Was darf auf einem Flyer über eine Laserbehandlung stehen?

    Sachliche Angaben zur Behandlung, zum Ablauf, zur Dauer und zum Preis. Nicht erlaubt sind Heilversprechen und die Verharmlosung von Risiken: Formulierungen wie „heilt Akne dauerhaft“ oder „ohne jegliches Risiko“ verstoßen gegen das Heilmittelwerbegesetz und gegen § 5 UWG. Auch Vorher-Nachher-Bilder für ästhetische Eingriffe sind in Deutschland stark eingeschränkt. KROND formuliert die Texte entsprechend zurückhaltend, ersetzt damit aber keine rechtliche Prüfung Ihrer Werbung.

  • Wer steht hinter KROND?

    Hinter KROND steht Tomi Novelli, Gründer und Inhaber des Unternehmens in Wien. Er gestaltet die Drucksachen für Kosmetikstudios selbst, von der Preisliste bis zur Einwilligungserklärung, im selben Design wie Marke und Website. Auch krond.store hat er selbst konzipiert, gestaltet und entwickelt.