Anamnesebogen Laser-Haarentfernung: kostenlose PDF-Vorlage

Der KROND-Anamnesebogen zur Laser-Haarentfernung klärt vor der ersten Sitzung ab, was die Behandlung ausschließt, verschiebt oder verändert: Hauttyp nach Fitzpatrick, Bräune, Isotretinoin und Medikamente, die lichtempfindlich machen, Muttermale und Tätowierungen im Feld. Druckfertig in DIN A4, jede Frage auf dieser Seite erklärt, in der Reihenfolge des Bogens.

Anamnesebogen Laser-Haarentfernung: drei DIN-A4-Seiten der KROND-Vorlage mit Personendaten, Gesundheitsfragen und Fristen
Aufbau

Aufbau des Anamnesebogens: Wer füllt welchen Teil aus?

Der Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Laser-Haarentfernung besteht aus drei Teilen und einem Beiblatt. Die Seiten sind nach Ausfüller getrennt: Keine Seite mischt Angaben der Kund:in mit denen der Behandler:in.

Aufbau des Anamnesebogens zur Laser-Haarentfernung
TeilWer füllt aus, wann
Teil 1 · Anamnesebogen · AnamneseKund:in, einmalig bei der Erstaufnahme
Teil 1 · Anamnesebogen · BefundBehandler:in, vor der ersten Sitzung
Teil 2 · Aufklärungnur zum Lesen, nichts auszufüllen
Teil 3 · EinwilligungKund:in und Behandler:in gemeinsam, dann unterschreiben
BeiblattBehandler:in, bei jeder Sitzung

Die Kund:in kreuzt Nein oder Ja an. Nur bei Ja erscheint darunter ein kurzes Zusatzfeld, und bei Unsicherheit wird nichts angekreuzt, sondern nachgefragt.

Was bedeuten die Codes S, P, A, Z, F und D?

Vor jeder Ja-Nein-Frage steht ein Code, zum Beispiel A.3.1. Der Buchstabe ist eine von sechs Kategorien, die die Fußzeile jeder auszufüllenden Seite erklärt; die Zahlen zeigen, wo die Frage im Bogen steht.

Die sechs Kategorien des Anamnesebogens zur Laser-Haarentfernung
KategorieBedeutung laut BogenWo im Bogen
S · StoppBehandlung ausgeschlossen, nicht durch Warten lösbarAusschlussfragen, Hauttyp, Arztvorbehalt
P · ParameterBehandlung möglich, mit angepasster EinstellungVorbereitung und Einstellung, Hautbefund, Hauttyp
A · Arztnur mit schriftlicher ärztlicher FreigabeGesundheitsfragen
Z · Zonenur die betroffene Stelle wird ausgespartHautbefund
F · FristTermin verschieben, frühesten Zeitpunkt ausrechnenFragen zum Zeitpunkt
D · Dokuohne Folge, nur für die KundenakteAllgemeine Gesundheitsfragen
Anamnese · Von der Kund:in auszufüllen

Personendaten: Welche Angaben erfasst der Anamnesebogen?

Vor den Fragen trägt die Kund:in Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, E-Mail und die zu behandelnden Körperregionen ein. Im Kopf der ersten Seite stehen Studio und Anschrift, Datum und Kunden-Nr.; in das leere Feld oben links kommt das Logo des Studios.

Anamnese · Von der Kund:in auszufüllen

Ausschlussfragen: Wann ist Laser-Haarentfernung ausgeschlossen?

Sechs Fragen tragen den Code S. Trifft eine zu, wird nicht gelasert, und auch ein späterer Termin ändert daran nichts.

Ausschlussfragen S.2.1 bis S.2.6 des Anamnesebogens
CodeFrage im BogenErläuterung im Bogen
S.2.1Ist Ihr Schmerz- oder Temperaturempfinden im Behandlungsfeld gestört?z. B. durch eine Nervenschädigung. Wer die Hitze nicht spürt, kann keine Verbrennung melden.
S.2.2Wurde bei Ihnen eine lichtempfindliche Erkrankung festgestellt?z. B. Lupus, Vitiligo, Photoallergie oder polymorphe Lichtdermatose (Sonnenallergie).
S.2.3Nehmen Sie dauerhaft Medikamente, die lichtempfindlich machen?z. B. Amiodaron, Thiazide, bestimmte Antidepressiva.
S.2.4Hatten Sie jemals Hautkrebs?auch wenn er behandelt oder entfernt wurde.
S.2.5Neigen Sie zu epileptischen Anfällen?
S.2.6Neigen Sie zu Blutungen oder nehmen Sie gerinnungshemmende Medikamente?z. B. bei einer Gerinnungsstörung oder mit Blutverdünnern.

Lichtempfindliche Erkrankungen, photosensibilisierende Medikamente, Hautkrebs in der Vorgeschichte, epileptische Anfälle und Blutungsneigung nennt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Kontraindikationen für kosmetische Laser- und IPL-Behandlungen. Hautkrebs und besondere Lichtempfindlichkeit nennt auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Anamnese · Von der Kund:in auszufüllen

Gesundheitsfragen: Wann braucht die Laser-Haarentfernung eine ärztliche Freigabe?

Sechs Fragen tragen den Code A. Sie schließen nicht aus, doch bei Ja wird erst behandelt, wenn die schriftliche Freigabe einer Ärztin oder eines Arztes vorliegt. Der Bogen hält fest, wer freigegeben hat, mit Fachrichtung und Datum, und dass eine Kopie beiliegt.

Gesundheitsfragen A.3.1 bis A.3.6 des Anamnesebogens
CodeFrage im BogenErläuterung im Bogen
A.3.1Aktive Krebserkrankung oder onkologische Diagnose in den letzten fünf Jahren?
A.3.2Immunschwäche oder Medikamente, die das Immunsystem unterdrücken?z. B. nach Transplantation, bei HIV, unter Biologika.
A.3.3Aktive Autoimmunerkrankung, die auch die Haut betrifft?z. B. Psoriasis.
A.3.4Neigung zu wulstigen Narben oder gestörter Wundheilung?Keloide.
A.3.5Diabetes mit Gefühlsstörungen oder schlecht eingestellten Werten?
A.3.6Regelblutung unerklärt ausgeblieben oder Haarwuchs ungewöhnlich stark?möglicher Hinweis auf eine hormonelle Ursache.

Minderjährige werden nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten behandelt; sie unterschreiben unter Einwilligung und Unterschriften mit.

Die S2k-Leitlinie „Lasertherapie der Haut“ verlangt vor der Behandlung, eine unklar ausgebliebene Regelblutung und ein polyzystisches Ovarialsyndrom abzuklären.

Anamnese · Von der Kund:in auszufüllen

Sieben Fragen zum Zeitpunkt: Wie lange muss man vor der Laser-Haarentfernung warten?

Sieben Fragen tragen den Code F. Bei Ja wird der Termin verschoben: Die Kund:in trägt ein, wann der Punkt zuletzt zutraf, und daraus wird der frühestmögliche Tag ausgerechnet.

Fragen zum Zeitpunkt F.4.1 bis F.4.7 mit Wartezeiten
CodeFrage im BogenFrei ab
F.4.1Sind Sie schwanger oder stillen Sie?nach dem Abstillen, vorsorglich keine Behandlung
F.4.2Ist die Haut im Behandlungsfeld in den letzten vier Wochen brauner geworden, durch Sonne, Solarium oder Selbstbräuner? Auch leichte Bräune zählt. Rasieren ist erlaubt und erwünscht.vier Wochen (empfohlen), nach Sonnenbrand erst nach vollständiger Abheilung
F.4.3Haben Sie die Haare im Feld gewachst, gezupft, mit Faden oder Creme entfernt? Rasieren ist erlaubt, der Laser braucht die Haarwurzel.vier Wochen (empfohlen)
F.4.4Ist die Haut im Feld gerade verletzt, frisch vernarbt, entzündet, geschwollen oder infiziert? Offene Wunde, frische Narbe, Entzündung, Pilz, aktiver Herpes.nach Abheilung
F.4.5Kosmetische oder ästhetische Behandlung im Feld in den letzten vier Wochen?Peeling oder Dermabrasion 4 Wochen, Botulinumtoxin 2 Wochen, Hyaluronsäure-Filler 4 Wochen (empfohlen)
F.4.6Nehmen Sie zurzeit oder in den letzten zwei Wochen Antibiotika, Retinoid- oder Retinol-Pflege, Johanniskraut oder Calendula? Alle machen die Haut lichtempfindlich.Antibiotikum 2 Wochen nach Ende, Retinoid oder Retinol 1 Woche, Johanniskraut oder Calendula 2 Wochen (empfohlen)
F.4.7Nehmen Sie Isotretinoin, oder haben Sie es in den letzten sechs Monaten genommen? Aknemittel. Laut Fachinformation während der Einnahme und mindestens sechs Monate danach kein Laser und kein Wachs.sechs Monate nach Therapieende

Gebräunte Haut schließen BAG und BfS aus. Das BAG nennt außerdem Schwangerschaft und Stillzeit, aktive Hautverletzungen und frische Narben sowie photosensibilisierende Medikamente, das BfS Johanniskraut. Zu Isotretinoin schließt die Fachinformation Laserbehandlung und Wachsepilation während der Einnahme und für mindestens fünf bis sechs Monate danach aus, der Bogen rechnet mit sechs Monaten. Die als empfohlen gekennzeichneten Wartezeiten nennt keine dieser Quellen.

Anamnese · Von der Kund:in auszufüllen

Vorbereitung und Einstellung: Welche Angaben ändern die Laser-Einstellung?

Sieben Fragen tragen den Code P. Sie verhindern die Behandlung nicht, verlangen aber eine angepasste Einstellung. Die Anpassungen, die der Bogen nennt, sind Empfehlungen.

Fragen P.5.1 bis P.5.7 zur Vorbereitung und Einstellung
CodeFrage im BogenErläuterung im Bogen
P.5.1Reagieren Sie ungewöhnlich auf Kälte, etwa mit Quaddeln?Kälteurtikaria, dann ohne Kontaktkühlung.
P.5.2Bleiben nach Entzündungen oder Pickeln dunkle Flecken zurück?geringere Energie und Probefeld.
P.5.3Haben Sie Melasma, großflächige bräunliche Flecken im Gesicht?
P.5.4Hatten Sie im Behandlungsfeld schon einmal Herpes?vorbeugend antivirales Mittel, siehe Vorbereitung und Nachsorge.
P.5.5Nehmen Sie Kortison als Tablette oder hormonelle Verhütungsmittel?
P.5.6Frühere Laser- oder IPL-Haarentfernung, und hat die Haut damals ungewöhnlich reagiert?z. B. Verbrennung, Blasen oder Pigmentveränderung, dann geringere Energie und Probefeld.
P.5.7Bekannte Allergie gegen Betäubungscreme?nur wichtig, falls im Studio eine Betäubungscreme verwendet wird.

Die antivirale Vorbeugung bei bekanntem Herpes im Behandlungsareal empfiehlt die S2k-Leitlinie.

Anamnese · Von der Kund:in auszufüllen

Allgemeine Gesundheitsfragen: Sind Herzschrittmacher, Bluthochdruck oder Asthma ein Ausschluss?

Nein. Acht Fragen tragen den Code D. Sie werden für die Kundenakte erfasst, haben aber keine Folge für die Laser-Haarentfernung; Einzelheiten trägt die Kund:in unter Erläuterung ein.

Allgemeine Gesundheitsfragen D.6.1 bis D.6.8 des Anamnesebogens
CodeFrage im Bogen
D.6.1Herzerkrankung, Bluthochdruck oder Herzklappenersatz?
D.6.2Herzschrittmacher, Defibrillator oder anderes aktives Implantat?
D.6.3Nierenerkrankung?
D.6.4Asthma?
D.6.5Schilddrüsenerkrankung?
D.6.6Multiple Sklerose oder andere neurologische Erkrankung?
D.6.7Bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten?
D.6.8Weitere Erkrankungen, Operationen oder Dauermedikation?

Keiner dieser Punkte steht in der Kontraindikationsliste des BAG, auf der Seite des BfS zur Epilation oder im Kapitel Haarentfernung der S2k-Leitlinie.

Befund · Von der Behandler:in auszufüllen

Hautbefund im Behandlungsfeld: Was passiert mit Muttermalen, Tattoos und PMU?

Die Behandler:in prüft das Feld vor der ersten Sitzung. Ein Ja bei Z.7.1 schließt nur die betroffene Stelle aus, nicht die Kund:in: Die übrige Fläche wird regulär behandelt. Die beiden anderen Befunde tragen den Code P.

Hautbefund Z.7.1, P.7.2 und P.7.3 des Anamnesebogens
CodeFrage im BogenErläuterung im Bogen
Z.7.1Finden sich im Behandlungsfeld Stellen, die ausgespart werden müssen?Muttermale, Tätowierungen, Permanent-Make-up, Goldfäden, erweiterte Gefäße.
P.7.2Feiner heller Haarflaum im seitlichen Gesicht, am Hals oder am Kinn?erhöhtes Risiko für verstärkten Haarwuchs, gesondert aufklären (siehe Ergebnis, Grenzen und Alternativen).
P.7.3Behandlungsfeld im Bereich der Augenbrauen?Augenverletzungsgefahr, sorgfältig abwägen.

Was bei Z.7.1 angekreuzt wird

Befunde unter Z.7.1 und das Vorgehen laut Anamnesebogen
BefundVorgehen laut Bogen
Muttermal oder pigmentierte Stelleabdecken und umfahren, empfohlen mit mindestens 2 mm Abstand
Auffälliges Muttermal (Asymmetrie, unscharfer Rand, Veränderung)nicht behandeln, dermatologisch abklären
Tätowierung oder Permanent-Make-upumfahren
Goldfaden-Implantateumfahren
Erweiterte Gefäße, Besenreiser oder Varizenumfahren, arztvorbehalten (siehe Prüfung des Arztvorbehalts)

Lage und Abdeckung trägt die Behandler:in in ein eigenes Feld ein.

Die S2k-Leitlinie verlangt, Naevuszellnävi im Therapiegebiet abzudecken und das Areal frei von Tätowierungen zu halten, und behandelt die Augenbrauen nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung. In der Schweiz ist die Entfernung von Melanozytennävi mit Laser verboten (Art. 6 V-NISSG); die Augenbrauen gelten dort als außerhalb der 10-mm-Zone um das Auge.

Befund · Von der Behandler:in auszufüllen

Hauttyp, Haarfarbe, Eignung: Welcher Hauttyp eignet sich für die Laser-Haarentfernung?

Geeignet sind die Hauttypen I bis III nach Fitzpatrick. Typ IV hängt vom Land ab, Typ V und VI werden nicht gelasert. Die Behandler:in bestätigt den Hauttyp und trägt die natürliche Haarfarbe und die gewählte Wellenlänge ein.

Hauttypen nach Fitzpatrick und ihre Folge im Anamnesebogen zur Laser-Haarentfernung
TypErste SonnenreaktionFolge
IVerbrennt immer, bräunt niegeeignet
IIVerbrennt meist, bräunt seltengeeignet
IIIVerbrennt manchmal, wird danach braungeeignet
IVVerbrennt selten, bräunt überdurchschnittlichDeutschland, Österreich: P · Anpassung; Schweiz: S · Stopp
VVerbrennt selten, bräunt starkS · Stopp
VIVerbrennt nie, bräunt sehr starkS · Stopp

In Deutschland und Österreich wird Typ IV nur eingeschränkt und mit längerer Wellenlänge behandelt, zusätzlich empfiehlt der Bogen reduzierte Energie. Helle, weiße oder rote Haare sind für den Laser wirkungslos; der Bogen verweist dann auf die Nadelepilation.

Die S2k-Leitlinie empfiehlt die Laser-Haarentfernung für die Hauttypen I bis III, für Typ IV nur eingeschränkt, und rät bei Typ V und VI davon ab; dunklere Hauttypen sollen nach der Leitlinie mit Lasern höherer Wellenlänge behandelt werden. Das BAG nennt die Hauttypen 4 bis 6 als Kontraindikation. Eine Energievorgabe für Typ IV nennt keine dieser Quellen; das BfS warnt allgemein vor Schäden, wenn die Geräteeinstellungen nicht an Hauttyp, Bräunungsgrad, Haarfarbe und Haardicke angepasst werden.

Befund · Von der Behandler:in auszufüllen

Prüfung des Arztvorbehalts: Wann wird die Laser-Haarentfernung zum Arztfall? (DE, AT, CH)

Die reine Haarentfernung mit Laser dürfen Kosmetikstudios in allen drei Ländern anbieten, mit dem jeweiligen Nachweis. Was darüber hinausgeht, ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten: Trifft ein Punkt zu, lehnt das Studio ab und verweist. Der Bogen hält das Betriebsland und die Nummer des Nachweises fest.

Arztvorbehalt S.9.1 bis S.9.3 für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Code · LandÄrztlich vorbehaltenHaarentfernung im Studio
S.9.1 · DeutschlandBehandlung von Gefäß- oder pigmentierten Hautveränderungen, Entfernung von Tätowierungen oder PMU, ablative Anwendung (§ 5 Abs. 2 NiSV)mit Fachkundenachweis
S.9.2 · Österreichmedizinische Indikationen, Gefäß- oder Pigmentveränderungen, Entfernung von Tätowierungen oder PMUals Teilgewerbe der Kosmetik, mit 100 Unterrichtseinheiten Zusatzausbildung und Prüfung
S.9.3 · SchweizBehandlung auf Naevi, Pigmentstörungen, Gefäße über 3 mm oder Anwendung innerhalb von 10 mm zum Augemit Sachkundenachweis (V-NISSG)
Vollständige Rechtslage je Land
Befund · Von der Behandler:in auszufüllen

Einstellung und Entscheidung: Wie wird die Entscheidung dokumentiert?

Zum Schluss des Befunds hält die Behandler:in fest, welche Anpassung sie vorgenommen hat (Wellenlänge, Energie, Kühlung, Probefeld), kreuzt eine Entscheidung an und begründet sie.

  • behandeln
  • behandeln mit Anpassung
  • Freigabe abwarten
  • verschieben auf ein Datum
  • ablehnen und verweisen
  • Zone ausgeschlossen, Rest behandelt

Jede Entscheidung folgt einer Kategorie aus den Fragen davor: ablehnen bei S, Freigabe abwarten bei A, verschieben bei F, Anpassung bei P, Zone ausschließen bei Z.

Aufklärung · Nur zum Lesen

Wirkung und Risiken: Welche Nebenwirkungen hat die Laser-Haarentfernung?

Häufig und zu erwarten

  • Kribbeln oder Prickeln während der Impulsabgabe
  • Rötung der Haut, für Minuten bis Stunden
  • Leichte Schwellung rund um die Haarwurzeln
  • Ausfallen der behandelten Haare nach ein bis zwei Wochen

Selten bis sehr selten

  • Dunkle Flecken, häufiger bei Hauttyp IV bis VI
  • Helle Flecken, meist vorübergehend
  • Blasen, Krusten, oberflächliche Verbrennung
  • Erfrierung bei fehlerhafter Kühlung
  • Narbenbildung
  • Weißfärbung der Haare im Feld
  • Vermehrtes Schwitzen im Feld
  • Veränderung von Muttermalen
  • Verschluss oberflächlicher Gefäße
  • Augenschäden ohne korrekten Schutz
  • Vorübergehende Entzündung der Haarbälge

Die S2k-Leitlinie nennt für Epilationslaser unter anderem verstärkten Haarwuchs, vermehrtes Schwitzen, weiße Haare, Veränderungen an Muttermalen, Pigmentstörungen, Augenschäden, verschlossene Gefäße sowie Erfrierungen, Verbrennungen und Narben bei Fehlern der Kühlung.

Aufklärung · Nur zum Lesen

Ergebnis, Grenzen und Alternativen: Wie viele Sitzungen braucht die Laser-Haarentfernung?

Mehrere Sitzungen im Abstand von vier bis sechs Wochen; Zahl und Dauer werden gemeinsam festgelegt. Dazu klärt der Bogen über fünf Grenzen auf:

  • Kein garantiertes Ergebnis: Erwartbar ist eine deutliche, zumindest teilweise dauerhafte Reduktion, keine vollständige Haarfreiheit.
  • Verstärkter Haarwuchs ist möglich, in bis zu zehn Prozent der Fälle, vor allem bei dunklerem Hauttyp im seitlichen Gesicht.
  • Hormonelle Ursachen bleiben bestehen: Bei einem polyzystischen Ovarialsyndrom behandelt der Laser nur das Haar, nicht die Ursache.
  • Der Eingriff ist nicht umkehrbar: Dauerhaft entfernte Haare wachsen nicht nach.
  • Kostenübernahme: Die Behandlung ist eine ästhetische Leistung, von keiner Versicherung übernommen, auch nicht bei Nebenwirkungen.

Welche Alternativen nennt der Bogen?

§ 3 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe c NiSV verlangt, dass die Aufklärung mögliche Alternativen und deren Risiken nennt. Der Bogen führt vier auf:

  • IPL: Die S2k-Leitlinie empfiehlt für die Epilation auch hochenergetisches, inkohärentes Licht von 590 bis 1.200 nm. Es wirkt ebenfalls über das Melanin und fällt unter dieselbe Verordnung.
  • Nadelepilation oder chemische Enthaarung: Bei hellen Haaren empfiehlt die Leitlinie diese Verfahren, weil Laserlicht dort kaum wirkt.
  • Rasieren, Wachsen, Zupfen, Epiliergerät: Wirken nur vorübergehend. Zupfen und Wachsen entfernen die Haarwurzel, dem Laser fehlt dann der Absorber, deshalb unterbleiben sie während der Serie.
  • Keine Behandlung: Die Behaarung bleibt unverändert.

Intervall, Grenzen und bis zu zehn Prozent verstärkten Haarwuchs nennt die S2k-Leitlinie, ebenso IPL und die Verfahren bei hellen Haaren. Eine feste Zahl von Sitzungen und die Risiken der Alternativen nennt sie nicht, im Bogen stehen sie als Empfehlung.

Aufklärung · Nur zum Lesen

Vorbereitung und Nachsorge: Was ist vor und nach der Laser-Haarentfernung zu beachten?

Vor der Sitzung

  • Das Feld unmittelbar vorher glatt rasieren. Haare über der Haut verbrennen im Laserlicht.
  • Nicht zupfen, wachsen oder epilieren, auch zwischen den Sitzungen.
  • Keine Behandlung am Tag des Beratungsgesprächs.
  • Lichtschutz LSF 50 oder höher, zwei Wochen vorher an belichteten Stellen.

Nach der Sitzung

  • Nachkühlen im Studio 15 bis 20 Minuten, zu Hause weitere 30 bis 60 Minuten.
  • Lichtschutz LSF 50 oder höher für zwei Wochen, im Sommer durchgehend.
  • In den ersten Tagen keine Peelings, keine entfettenden Reiniger, kein Reiben.
  • Bei bekannter Herpesanamnese antivirale Prophylaxe nach ärztlicher Anweisung.

Sitzung sofort abbrechen bei

  • stechendem Schmerz, nicht bloßem Prickeln
  • Abblassen oder Weißfärbung der Haut
  • zunehmendem Ödem
  • sofortiger Aufhellung oder Verdunkelung

Danach: Energie senken, kühlen, das Ereignis gesondert dokumentieren und nach Sicherheitsprotokoll eskalieren. Empfohlen: ebenso bei Blasenbildung oder Brandgeruch abbrechen und vor der nächsten Sitzung ein Probefeld anlegen.

Rasur, Lichtschutz mit LSF 50 oder höher zwei Wochen vor und nach der Behandlung, Nachkühlen und antivirale Vorbeugung folgen der S2k-Leitlinie. Am Ende der Aufklärung nennt der Bogen seine Grundlagen, siehe Quellen.

Einwilligung · Von Kund:in und Behandler:in

Datenschutz und Fotodokumentation: Wozu willigt die Kund:in bei Daten und Fotos ein?

Die Aufnahme- und Einwilligungsdokumentation unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung und wird nicht an Dritte weitergegeben; Rechtsgrundlage ist Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO. Die Kund:in hat die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung im Rahmen der Aufbewahrungspflichten und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Für Fotos gibt es zwei getrennte Kreuze:

  • Einwilligung in Vorher- und Nachher-Aufnahmen zur klinischen Dokumentation
  • gesonderte Einwilligung in die Verwendung für Marketing und soziale Medien, freiwillig, jederzeit widerrufbar und ohne Auswirkung auf die Behandlung
Einwilligung · Von Kund:in und Behandler:in

Einwilligung und Unterschriften: Wer unterschreibt den Anamnesebogen?

Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Kund:in, dass sie die Angaben wahrheitsgemäß gemacht, die Aufklärung erhalten und verstanden hat und in die Behandlung einwilligt. Änderungen ihres Gesundheitszustands und neue Medikamente teilt sie vor jeder weiteren Sitzung mit.

  • Ort und Datum
  • Unterschrift der Kund:in
  • Name und Unterschrift der Behandler:in
  • bei Minderjährigen Name und Unterschrift der Sorgeberechtigten
Beiblatt · Bei jeder Sitzung auszufüllen

Beiblatt: Was wird bei jeder Sitzung bestätigt und dokumentiert?

Vor jeder weiteren Sitzung bestätigt die Kund:in mit ihrer Unterschrift im Block, dass keiner der folgenden Punkte zutrifft. Trifft einer zu, wird die Sitzung verschoben (siehe Sieben Fragen zum Zeitpunkt).

Punkte, die vor jeder Sitzung auf dem Beiblatt bestätigt werden
CodePunktFrei ab
F.4.1Schwangerschaft oder StillzeitTermin nach dem Abstillen
F.4.2Bräune im Feld durch Sonne, Solarium oder Selbstbräunernach 4 Wochen
F.4.3gewachst, gezupft, mit Faden oder Creme entferntnach 4 Wochen
F.4.4Haut im Feld nicht intakt, Wunde, frische Narbe, Entzündung oder Herpesnach Abheilung
F.4.5Kosmetik im Feld: Peeling oder Dermabrasion, Botulinumtoxin, Fillernach 4, 2 und 4 Wochen
F.4.6lichtsensible Mittel: Antibiotika, Retinoid, Johanniskraut oder Calendulanach 2, 1 und 2 Wochen
F.4.7Isotretinoin eingenommennach 6 Monaten
Z.7.1neues oder verändertes Muttermal im Felddermatologisch abklären

Was jeder Sitzungsblock festhält

  • Sitzung Nr. und Datum
  • behandelte Zonen und Parameter, je Zone Energie in J/cm², Frequenz in Hz, Spot in mm und Impulse
  • Hautreaktion: keine, leichtes Erythem, perifollikuläres Ödem, abnormal mit Beschreibung oder Probefeld mit Kontrolltermin
  • Unterschrift der Kund:in und der Behandler:in
  • „Forts.“, wenn ein weiteres Beiblatt folgt
FAQ

Häufige Fragen zur Laser-Haarentfernung

Die Fragen, die vor der ersten Sitzung am häufigsten kommen, kurz beantwortet.

  • Ist Laser-Haarentfernung bei gebräunter Haut möglich?

    Nein, nicht bei frischer Bräune. Ist die Haut im Behandlungsfeld braun geworden, durch Sonne, Solarium oder Selbstbräuner, wird der Termin verschoben; der Bogen empfiehlt vier Wochen und zählt auch leichte Bräune. Nach einem Sonnenbrand wird erst nach vollständiger Abheilung behandelt.

  • Wie viele Sitzungen braucht die Laser-Haarentfernung?

    Mehrere, im Abstand von vier bis sechs Wochen; Zahl und Dauer werden gemeinsam festgelegt. Die behandelten Haare fallen nach ein bis zwei Wochen aus. Erwartbar ist eine deutliche, zumindest teilweise dauerhafte Reduktion, keine vollständige Haarfreiheit.

  • Wirkt der Diodenlaser bei hellen oder blonden Haaren?

    Nein. Helle, weiße oder rote Haare sind für den Laser wirkungslos, der Bogen verweist dann auf die Nadelepilation. Am besten wirkt die Laser-Haarentfernung bei dunklem Haar auf heller Haut.

  • Ist Laser-Haarentfernung in der Schwangerschaft erlaubt?

    Nein. In der Schwangerschaft und Stillzeit wird vorsorglich nicht behandelt, der neue Termin liegt nach dem Abstillen.

  • Welche Medikamente sind bei der Laser-Haarentfernung ein Problem?

    Vor allem Medikamente, die lichtempfindlich machen. Dauerhaft eingenommene, etwa Amiodaron, Thiazide oder bestimmte Antidepressiva, schließen die Behandlung ebenso aus wie gerinnungshemmende Medikamente. Nach Isotretinoin wird sechs Monate lang nicht gelasert. Nach Antibiotika, Retinoid- oder Retinol-Pflege, Johanniskraut oder Calendula empfiehlt der Bogen eine bis zwei Wochen Abstand. Mehr dazu unter Sieben Fragen zum Zeitpunkt.

  • Kann man ein Muttermal oder eine Tätowierung mitlasern?

    Nein. Muttermale werden abgedeckt und umfahren, Tätowierungen, Permanent-Make-up und Goldfäden umfahren. Ein auffälliges Muttermal wird nicht behandelt, sondern dermatologisch abgeklärt. Die übrige Fläche wird regulär behandelt.

  • Darf eine Kosmetikerin in Deutschland Laser-Haarentfernung durchführen?

    Ja, mit dem Fachkundenachweis nach NiSV. Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind nach § 5 Abs. 2 NiSV unter anderem die Behandlung von Gefäß- und pigmentierten Hautveränderungen, die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up und ablative Anwendungen. In Österreich gehört die Laser-Haarentfernung als Teilgewerbe zur Kosmetik, in der Schweiz braucht sie den Sachkundenachweis. Details je Land unter Prüfung des Arztvorbehalts.

PDF-Vorlage

Druckfertiger Bogen für die Laser-Haarentfernung

PDF, DIN A4, Deutsch. Kostenfrei für Ihr Studio: herunterladen, ausdrucken, verwenden.

Quellen

Quellen und Rechtsgrundlagen des Anamnesebogens

Stand: September 2026.

Als „empfohlen“ gekennzeichnete Wartezeiten und Anpassungen stammen aus keiner dieser Quellen.

Der Bogen und diese Seite dienen der Information und ersetzen keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Vor dem Einsatz ist die Vorlage durch eine Rechtsberatung im jeweiligen Betriebsland zu prüfen; die fachliche und rechtliche Verantwortung liegt bei der durchführenden Behandler:in.

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